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Editorial HA 20/22Pantoprazol prüfen auf Indikation

Protonenpumpenhemmer (PPI) absetzen oder belassen? Das fragen sich Ärzte und Patienten immer häufiger, haben die Verordnungen doch deutlich zugenommen. Im Zweifel entscheidet man oft pro PPI, denn wer eine “sichere Arznei” absetzt und es kommt zur Blutung, ist letztlich “der Dumme”. Aber wie bedenkenlos sind Pantoprazol und Co langfristig? (Siehe dazu Artikel “PPI-Nebenwirkungen: Hype oder Realität?”)

Die Deutsche Gesellschaft für Allgemein- und Familienmedizin (DEGAM) führt in ihrer Leitlinie zu Über- und Unterversorgung [1] aus, dass PPI einerseits zur Ulcusprophylaxe bei Senioren, die nichtsteroidale Antirheumatika bekommen, zu selten verordnet werden. Andererseits aber oft eine Über- oder Fehlversorgung anzunehmen sei.

Auch häuften sich Hinweise auf potenzielle Schäden einer Langzeiteinnahme. Dazu zählten etwa schwerwie-gende Infekte im Magen-Darm-Trakt, Osteoporose oder KHK. Die Kausalität ist bislang oft (noch?) nicht belegt. Dennoch liegt es nahe, die Verschreibung enger an den Indikationen für PPI auszurichten, um Fehlversorgung abzubauen [1, 2]. Vielfach bedeutet das: Absetzen oder Dosisreduktion. Aber wie?

In “Arzneiverordnung für die Praxis” der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft wurde eine Absetzhilfe publiziert: www.hausarzt.link/hPjxV. Darüber hinaus gibt es aus Kanada eine Leitlinie zum Deprescribing [3]: www.hausarzt.link/Sp3DZ. Deren Algorithmus beschreibt ergänzend Vorschläge für eine Dosisreduktion, begleitende Maßnahmen für den Umgang mit Nebenwirkungen, des Absetzens sowie Intervalle fürs Monitoring.

Übrigens: Auf www.deprescribing.org bieten die Kanadier Leitlinien zu vier weiteren Themen – Antihyperglykämische Mittel bei Senioren, Antipsychotika, Benzodiazepine, Cholinesterasehemmer und Memantin. Sie sind auf die primärmedizinische Versorgung fokussiert, sind en detail aber ggf. auf Deutschland zu adaptieren. Ihre

Johanna Dielmann-von Berg

Chefredakteurin “Der Hausarzt”

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