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Hohe EnergiekostenMilliardenhilfe für Kliniken – und die Praxen?

Die dramatisch gestiegenen Energiepreise belasten auch Arztpraxen, Pflegeheime und Krankenhäuser. Während Kliniken schnell Milliarden bekommen sollen, scheinen die Praxen vergessen zu werden.

Eine Geldspritze von acht Milliarden Euro sollen die Kliniken bekommen.

Berlin. Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach hat den Krankenhäusern und Pflegeheimen angesichts von Inflation und hoher Energiekosten eine Milliarden-Unterstützung in Aussicht gestellt. Am Mittwochnachmittag (2.11.) berieten die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder bei ihrem Treffen mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) die Finanzspritze.

Lauterbach, der nach eigenen Angaben an den Verhandlungen teilnahm, sagte, Bund und Länder seien bei dem Thema einer Meinung. Er kündigte eine Verordnung seines Hauses an, um die in Rede stehenden zusätzlichen acht Milliarden für Kliniken und Pflegeeinrichtungen zur Verfügung zu stellen.

Lauterbach hatte zuvor versichert: “Kein Krankenhaus wird ein Problem bekommen, weil es Inflation nicht bezahlen kann, den Strom nicht bezahlen kann oder das Gas nicht bezahlen kann.”

Die Krankenhäuser würden auch von der geplanten Gaspreisbremse und der Strompreisbremse geschützt, erläuterte Lauterbach – “aber nicht nur”. “So dass wir halt sicherstellen, dass die Krankenhäuser durch Inflation, Strom- und Gaspreise nicht in Liquiditätsprobleme kommen.”

Wie werden Praxen unterstützt?

Doch die Arztpraxen werden wahrscheinlich leer ausgehen. Zumindest sind sie in der Beschlussvorlage für die Ministerpräsidentenkonferenz, die “Der Hausarzt” vorliegt, nicht explizit erwähnt. Dabei sind sie von den steigenden Preisen genauso betroffen wie Kliniken und bekommen dies bislang nicht über den Orientierungspunktwert refinanziert. Dies hatte der Deutsche Hausärzteverband wiederholt kritisiert und erinnert daran, dass die ambulante Versorgung zum Großteil von Hausärztinnen und Hausärzten gestemmt wird, nicht nur in der Pandemie.

Länder wollen Härtefallregelung schaffen

In der Beschlussvorlage ist die Rede von einer Härtefallregelung “für Bereiche, in denen trotz der Strom- und Gaspreisbremse finanzielle Belastungen bestehen, die von den Betroffenen nicht ausgeglichen werden können”.

Da Praxen hier nicht genannt werden, würden sie demnach nur – wie alle Verbraucher – von der geplanten Strom- und Gaspreisbremse profitieren. Da diese auch Anreize zum Energiesparen setzen sollen, können Praxisteams überlegen, wo dies für sie möglich ist.

Insgesamt sind 12 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungfonds vorgesehen, bis zu 8 Milliarden davon für Krankenhäuser, Universitätskliniken und Pflegeeinrichtungen.

Fonds mit bis zu 200 Milliarden Euro

“Wir haben uns einfach vorgenommen: In dieser Energiekrise wird kein Krankenhaus darunter so leiden müssen, dass es da ein Problem gibt.” Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds ist mit bis zu 200 Milliarden Euro ausgestattet worden – mit diesem schuldenfinanzierten “Abwehrschirm” sollen die Folgen der hohen Energiepreise für Verbraucher und Unternehmen abgefedert werden. Daraus soll etwa die geplante Gaspreisbremse finanziert werden.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hatte wiederholt vor den Folgen der dramatisch gestiegenen Energiepreise für die Kliniken gewarnt und einen schnellen Inflationsausgleich gefordert.

Quelle: dpa/red

Der Beitrag wurde am 2.11.2022, 17.10 Uhr aktualisiert

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