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PandemieLänder fordern Ende der einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen Corona läuft Ende des Jahres aus, sofern die Regeln nicht verlängert werden. Viele Länder sind gegen eine Verlängerung. Eine Frage ist auch, wie mit angelaufenen Sanktionsverfahren umgegangen werden soll.

Auch für das Personal in Arztpraxen gilt die Impfpflicht gegen Corona.

Berlin. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen Corona, die im Paragrafen 20 des Infektionsschutzgesetzes geregelt ist, tritt – sofern sie nicht verlängert wird – am 1. Januar 2023 außer Kraft.

Sachsen, Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen haben bereits ein Ende der Impfpflicht für das Personal in Gesundheit und Pflege gefordert.

Die drei Landesgesundheitsminister Petra Köpping (SPD), Klaus Holetschek (CSU) und Heike Werner (Linke) setzten sich einem Brief an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) dafür ein, die zum Jahresende auslaufende Impfpflicht nicht zu verlängern. Der baden-württembergische Ressortchef Manne Lucha (Grüne) schloss sich an.

Keine Mehrheit im Bundestag zu erwarten

Anlass des Vier-Länder-Appells ist die Befürchtung, dass die Impfpflicht den Personalmangel im Gesundheitswesen noch verschärft.

Auch aus Nordrhein-Westfalen und Bremen wurden Forderungen laut, die einrichtungsbezogene Impfpflicht auslaufen zu lassen. Das Saarland geht bereits fest von einem Ende aus. „Für eine Verlängerung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ist keine Mehrheit im Bundestag zu erwarten“, teilte das saarländische Gesundheitsministerium am Freitag (28.10) der Deutschen Presse-Agentur in Saarbrücken mit.

„Da eine Impfpflicht für alle bereits im Deutschen Bundestag gescheitert ist, sollte eine dauerhafte Sonderstellung der Pflege vermieden werden“, so das Ministerium weiter.

Versorgungssicherheit: Viele dürfen weiterarbeiten

Nach Ansicht des Saar-Gesundheitsministeriums sollte im Fall des Auslaufens der Impfpflicht für medizinisches und pflegerisches Personal vom Bund schnell geklärt werden, wie mit angelaufenen Sanktionsverfahren umzugehen sei. Man könne diese aus rechtlichen Gründen nicht aussetzen, sagte eine Sprecherin.

Das Gesundheitsamt des Regionalverbandes Saarbrücken hatte Ende vergangener Woche die ersten 17 Tätigkeitsverbote im Rahmen der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht ausgesprochen. Sechs der betroffenen Personen sind allerdings für die Versorgungssicherheit unabkömmlich und dürfen deshalb weiterarbeiten. Voraussetzung ist, dass sie sich täglich testen und eine FFP2-Maske tragen.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte angekündigt, eine Verlängerung der Impfpflicht vom Verlauf der Herbst- und Winterwelle abhängig machen zu wollen.

Quelle: red mit Material von dpa

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