Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

ImpfmanagementWie und wann darf das Praxisteam impfen?

In vielen Praxen impfen auch MFA. Doch diesbezüglich herrscht bei Corona-Impfungen oft noch Unsicherheit. Dabei kann das Team hier genauso helfen, sagt Dr. Hans-Michael Mühlenfeld, Vorsitzender des Instituts für hausärztliche Fortbildung, und erklärt die Voraussetzungen. Plus: Impfplakat fürs Wartezimmer und Hausbesuchsprotokoll.

Viele Teilbereiche des Impfens können an qualifizierte MFA delegiert werden.

Gerade nimmt Impfen generell wieder an Fahrt auf. Warum ist die Hausarztpraxis dafür der richtige Ort?

Dr. Hans-Michael Mühlenfeld: Nur die Hausarztpraxis ist ein zentraler Ort zur Dokumentation, hier werden Diagnosen, also die Indikation, sowie die Kontraindikationen zusammengeführt und festgehalten.

Wir haben den Überblick über die Erkrankungsgeschichte, wissen, welche Kontraindikationen oder besonderen Umstände wie Allergien etc. beim Einzelnen zu beachten sind. Besonders wertvoll wird so eine zentrale Dokumentation, wenn beispielsweise jemand seinen Impfpass verliert. Wenn aber in der Apotheke, beim Zahnarzt oder Orthopäden geimpft wird, fragmentiert das die Versorgung.

Wie kann dabei das Praxisteam helfen?

Sie können sehr viele Teilbereiche des Impfens an qualifizierte MFA delegieren (s. Link-Tipps links): Vom Suchen nach Impflücken, über eine Impfempfehlung, die Beratung bis hin zur Impfung selbst. Grundsätzlich trage ich als Arzt aber immer die Verantwortung und muss im Impfpass unterzeichnen.

Welche Voraussetzungen sind bei der Delegation zu beachten?

Ärztinnen und Ärzte obliegen verschiedene Pflichten, etwa die Auswahl-, Unterweisungs- oder Überwachungspflicht (s. Link-Tipps). Meine MFA oder VERAH® (Versorgungsassistenz in der Hausarztpraxis) müssen dafür ausgebildet sein und ich muss mich davon überzeugt haben, dass sie das Impfen beherrschen.

Dies sieht formal das MFA-Curriculum vor; sicher sein kann ich aber bei der VERAH®, weil dies bei deren Prüfung nochmals kontrolliert wird. Daneben muss für Patienten wie MFA klar sein, dass jederzeit eine ärztliche Rücksprache möglich ist, beispielsweise für Fragen zu Nebenwirkungen. Das ist in der Hausarztpraxis – anders als in der Apotheke – immer gegeben.

Dürfen MFA auch Patienten zuhause oder im Heim impfen?

Ja, aber hier müssen wir Ärzte den Einzelfall abwägen. Neben den genannten Bedingungen müssen wir besonders prüfen, wie hoch die Gefahr ist. Ein Beispiel: Die Risiken einer Grippeimpfung sind sehr niedrig. Gerade wenn Patienten die Impfung bisher gut vertragen haben, kann ich diese delegieren. Das kommt übrigens auch den Patienten zugute.

Inwiefern profitieren Patienten?

Als hausärztliches Team haben wir den ganzen Menschen im Blick. Meine Arztzeit wird aber oft für die akuten Probleme benötigt.

Wenn ich ergänzend meine VERAH® bitte, einen Hausbesuch etwa zur Wundversorgung zu machen, kann ich im VERAH®-Protokoll (s. Link-Tipp) ankreuzen, dass sie auch den Impfstatus prüft. So können nach Rücksprache mit mir Impflücken geschlossen werden.

Und wie sieht es bei Corona- Impfungen aus?

Anfangs waren wir zurecht sehr vorsichtig, weil die Impfstoffe neu waren. Aber jetzt wurden weltweit Milliarden Dosen geimpft und die Daten zeigen: Die meisten vertragen die Impfungen sehr gut.

Hinzu kommt, dass Komplikationen wie allergische Reaktionen eh selten sind – und je öfter sich jemand impft, desto seltener werden sie. Heißt für mich: Die erste Corona-Impfung übernehme ich. Wenn sie gut vertragen wird, kann aber die Auffrischungen zum Beispiel die MFA durchführen.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.