Von einem Todesfall nach akutem Leberversagen unter Rosuvastatin-Therapie berichtet die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ). Ein akutes Leberversagen sei unter Rosuvastatin nicht als mögliche Nebenwirkung in der Fachinfo aufgeführt und im Bewusstsein der Ärzteschaft womöglich nicht präsent.
Es sei aber eine bekannte, sehr seltene Nebenwirkung anderer Statine. In der Praxis sollte daher auch unter Rosuvastatin auf Symptome eines Leberversagens geachtet und besonders neu eingestellte Patienten engmaschig kontrolliert werden.
Der Patient, ein 70-jähriger Mann, nahm seit etwa acht Wochen Rosuvastatin (10 mg, 1 x täglich) ein, als Übelkeit und Erbrechen sowie Ausschlag am ganzen Körper auftraten. Der Hausarzt pausierte Rosuvastatin und verordnete 50 mg Prednisolon, was zu einer leichten Besserung führte.
Etwa vier Tage später wurde der Patient aufgrund einer akuten Hepatitis in eine Klinik eingewiesen. Er berichtete von Schwindel und Dyspnoe. Zudem bestand eine Thrombozytopenie im Rahmen eines toxischen Knochenmarkschadens nach Alkoholabusus in der Jugend.
In der Klinik zeigte sich eine schwere kompromittierte plasmatische Gerinnung, stark erhöhte Transaminasen, eine schwere Hyperbilirubinämie, ein stark erhöhter Ammoniakwert sowie sehr hohe Laktatwerte und fortwährend hypoglykäme Blutzuckerwerte als Zeichen der schweren Leberinsuffizienz.
Neben kontinuierlicher Glukosesubstitution und Stabilisierung der Gerinnung wurde eine kontinuierliche venovenöse Hämodialyse begonnen. Die Hepatitis-Serologie ergab keinen Anhalt für eine akute Infektion.
Im Verlauf kam es zu einer Progredienz mit schwerer therapierefraktärer metabolischer Azidose, zunehmender Laktatämie und hämodynamischer Instabilität. Der Patient starb am vierten Tag nach Hospitalisierung.
Die Einnahme anderer hepatotoxischer Substanzen konnte nicht völlig ausgeschlossen werden. Daher sei ein möglicher bis wahrscheinlicher kausaler Zusammenhang zwischen der Einnahme von Rosuvastatin und dem Leberversagen anzunehmen, so die AkdÄ.
red
Quelle: Arzneiverordnung in der Praxis; 13. September online vorab