AbrechnungAbrechnung rund um den Harnblasen-Check Dr. Heiner Pasch 3 Min. 19. Oktober 2022 HA 17/22 Facebook Twitter WhatsApp SMS E-Mail Link Wenn das Wasserlassen Beschwerden bereitet, steht zur Abklärung die Urindiagnostik im Mittelpunkt. So wird per EBM, GOÄ und HZV abgerechnet. © bluecinema - iStockphotoUrinuntersuchung: Was kann abgerechnet werden? Abrechnung rund um den Harnblasen-CheckEBMGOÄHZVSchwerpunkt: UrinuntersuchungenDer Patient kommt wegen Schmerzen beim Wasserlassen in die Praxis (siehe Kasten unten). EBM Bei Erstkontakt rechnet der Hausarzt die altersentsprechende Versichertenpauschale mit automatischer Ergänzung der möglichen Pauschalen durch die KV (03020, 03040, 03060, 03061, 03222, 32001 EBM) sowie die Chronikerpauschale I (03220 EBM) ab. Für die Sonografie gibt er die 33042 an; die Urinuntersuchungen werden mit der 32031 (Sediment), 32033 (Streifentest) und 32151 (Eintauchnährboden) angesetzt. Der NMP 22 Test ist im EBM nicht abrechenbar. Bei weiteren Beratungen erfolgten mehrfach intensive Gespräche, besonders über die Notwendigkeit einer erhöhten Trinkmenge (03230 EBM); zusätzlich einmal die 03221. GOÄ Für Beratung und Untersuchung gibt der Arzt die Nrn. 1 und 7 GOÄ an. Die Sonografie wird mit der Nr. 410 für das erste und dreimal mit der Nr. 420 für drei weitere Organe berechnet. Abrechnung der Urinuntersuchungen mit den Nrn. 3511 (Streifenest) und 3531 (Sediment) sowie der Nr. 4605 (MIII!) für den Eintauchnährboden. Der Tumormarker NMP 22 kann analog mit der Nr. 3911 abgerechnet werden. Weitere Beratungen erfolgen mit den Nrn. 1 und 3 GOÄ. Facebook Twitter WhatsApp SMS E-Mail Link Weiterlesen Abrechnung Grippeimpfung: Für den Winter gut gerüstet Abrechnung Die 6 Ausschlussregeln im EBM Login Registrieren Suchen Newsletter × E-Mail-Adresse: E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns. Passwort: Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen. Angemeldet bleiben Nur wenn Sie sich sicher sind. 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