Krankenkassen überprüfen zunehmend die Verordnungsweise von Ärztinnen und Ärzten, warnt die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) Ende August. In den vergangenen Quartalen würden die Kassen vermehrt Anträge auf Arznei-/Heilmittel und Sprechstundenbedarfs-Prüfungen im Einzelfall stellen.
Die KV RLP hat eine Liste der geprüften Verordnungen und Antragsbegründungen auf ihrer Webseite hinterlegt, die auch für Praxen anderer Bundesländer interessant sein dürfte. Meist prangern die Kassen eine unwirtschaftliche Verordnungsweise an. Auch die Off-label-use Verschreibung steht häufig im Fokus (zum Beispiel wegen Alterseinschränkungen oder Überschreitung der Höchstdosis).
Bei Verbandmitteln werden beispielsweise zu große Wundauflagen oder eine fehlende Wunddokumentation bemängelt. Bei Impfstoffen kritisieren Kassen eine falsche Verordnungsweise (statt Bezug über Sprechstundenbedarf auf Name des Patienten verordnet). Bei Heilmitteln wird zum Beispiel bei verordneter Massage-Therapie oder standardisierten Heilmittel-Kombinationen die Überschreitung der Höchstmenge, die in der Heilmittel-Richtlinie verankert ist, als Prüfgrund genannt.