Berlin. Zwei Prozent mehr entspricht keiner fairen Vergütung. So kommentierten die Hausärztinnen und Hausärzte einhellig den Schiedsspruch zum Orientierungspunktwert beim Deutschen Hausärztetag am Donnerstag (15.9.) in Berlin. Am Vorabend war das Ergebnis des Erweiterten Bewertungsausschusses bekannt geworden.
Die Entscheidung sei gegen die ärztlichen Stimmen gefallen, erklärte Dr. Peter Heinz, Hausarzt und Chef der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz. Es werden damit nur die Kostensteigerungen von 2020 auf 2021 berücksichtigt, nicht aber die zuletzt stark gewachsenen Kosten für Energie oder die hohe Inflation. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) kündigte daher auch bereits am Mittwoch (14.9.) an, sich weiter für einen Energiekostenausgleich einzusetzen.
Schiedsspruch ist „keine Einigung“
„Das war keine Einigung, sondern wurde von GKV-Spitzenverband und Wasem entschieden“, betonte Heinz vor den Hausärztinnen und Hausärzten in Berlin. Sechs Jahre infolge habe der GKV-Spitzenverband nun eine Honorarsteigerung von null Prozent angeboten. Allerdings, räumte Heinz ein, „sind wir nicht ganz unschuldig, weil wir mit an dieser Systematik gearbeitet haben.“ Das System tauge aber jetzt nicht mehr dazu, die ärztliche Arbeit adäquat abzubilden.
Dem stimmte Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes, zu. Der EBM, der auf dem Schweizer Tarmed fußt, sei nicht mehr entwicklungsfähig. Das „Altsystem“ gebe außerdem keine Antworten auf die Finanzierungsfragen der Zukunft. „Der EBM sorgt für Hausärztinnen und Hausärzte nicht für eine faire Vergütung“, sagte Weigeldt, die Hausarztzentrierte Versorgung hingegen schon und sie sei auch das modernere System.
HZV soll weiter entwickelt werden
Davon ist auch sein Stellvertreter Dr. Markus Beier überzeugt. Insgesamt werde im Gesundheitswesen – über den EBM – viel Geld ausgegeben; mit guter Versorgung habe dies aber wenig zu tun. Die Regelleistungsvolumen vieler Praxen seien zu gering: Eine Versorgungsleistung werde kaum noch erbracht, weil ein Wiederholungsrezept genauso viel Geld bringe wie die Lösung einer Akutproblematik. Mit dem EBM werde die Versorgung „vor die Hunde gehen“, so Beier.
Den Hausärztinnen und Hausärzten bleibe daher derzeit nur die Möglichkeit, die HZV weiterzuentwickeln. In Baden-Württemberg könne man beispielsweise sehr gut sehen, dass dort ein freiwilliges Primärarztsystem etabliert worden sei, in dem die Leistungen erbracht würden, die nötig seien. Auch von den Fachärzten, die an dem HZV-System angedockt seien.
Inflation für Praxen auffangen
Im Anschluss an die Diskussion stimmten die Delegierten drei Anträge rund ums Honorar ab. Grundsätzlich soll die Regierung die im Koalitionsvertrag vorgesehene Förderung der hausärztlichen Versorgung durch eine angemessene Vergütung zeitnah umzusetzen.
Zudem fordern sie umgehend, die steigenden Kosten etwa durch die Energiepreise oder den Fachkräftemangel (insbesondere MFA) abzufangen. Zudem müsse auf Einsparungen in der ambulanten Versorgung verzichtet werden.
Ein weiterer Antrag konkretisiert dazu verschiedene Ansatzpunkte. So sollten etwa die Vorhaltepauschalen, Ordinationsgebühren oder Chronikerzuschläge im EBM angehoben werden. Insbesondere bei den Hausbesuchen müssten die stark gestiegenen Mobilitätskosten berücksichtigt werden.