Ist es unkompliziert möglich, vom rosa Rezeptformular auf das E-Rezept hin und her zu arbeiten?
Antwort von Moritz Eckert, Facharzt für Allgemeinmedizin in Herzberg und „Rauchender Kopf“
Das ist abhängig von der Praxisverwaltungssoftware (PVS). In der Regel muss lediglich jeweils ein anderer Knopf gedrückt werden. Keinesfalls handelt es sich beim E-Rezept um ein “Ganz oder gar nicht”, wie man es von der E-AU kennt. Das Muster 16 bleibt als Fall-back-Option vorhanden.
Die weißen DIN A4 und DIN A5 Blätter, die zur besseren Lesbarkeit des E-Rezepts in der Apotheke notwendig sind, belasten wirtschaftlich und Druckerpatronen werden auch nicht eingespart. Gibt es dafür einen Ausgleich?
Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) ist das in der jährlichen EBM-Erhöhung “versenkt”. Die Gesamtkosten für ein Muster 16 dürften aber deutlich höher sein.
Wie kontrolliere ich ärztlich die Richtigkeit der von der MFA ausgestellten E-Rezepte? Dosisänderungen, Generika etc. sind ja Alltag und bei Folgerezepten werden gern die gespeicherten Medikationen übernommen.
Die Kontrolle erfolgt am Bildschirm vor dem Signieren mit dem elektronischen Heilberufeausweis (E-HBA). Erst wenn signiert wurde, wird das E-Rezept erstellt.
Kann sich eine Praxisgemeinschaft Personal teilen, sodass es zeitgleich für beide Ärzte arbeitet? Oder stellt dies eine Gefahr mit Blick auf die Schweigepflicht dar?
Antwort von Jan Ippach, LL.M. Rechtsanwalt, Prof. Dr. Halbe & Partner Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Grundsätzlich kann eine Praxisgemeinschaft – als sogenannte Kostengemeinschaft – auch gemeinsam Personal beschäftigen. Hier muss jeder Praxisgemeinschaftspartner den/die Angestellte(n) jeweils auf die Verschwiegenheit verpflichten.
Selbstredend darf der/die Angestellte damit keine Sachverhalte, die der Verschwiegenheit unterfallen, wechselseitig offenbaren.