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Covid-TherapieHausärzte können Paxlovid direkt abgeben

Hausarztpraxen haben die Möglichkeit, antivirale Arzneimittel zur Behandlung von Covid-19 wie Paxlovid zu bevorraten und direkt an ihre Patienten abzugeben.

Paxlovid muss möglichst früh, spätestens jedoch fünf Tage nach Symptombeginn, verabreicht werden.

Hausärztinnen und Hausärzte sollen künftig antivirale Arzneimittel zur Behandlung von Covid-19 wie Paxlovid direkt an ihre Patienten abgeben können. Das geht aus dem Entwurf für eine Überarbeitung der Sars-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung hervor. Dafür ist eine Vergütung von 15 Euro pro abgegebene Packung festgelegt.

Der Deutsche Hausärzteverband lobt das vorgesehene Dispensierrecht als “großen Fortschritt für die Versorgung von Corona-Risikopatienten”. Bei ihnen soll die Arznei des Herstellers Pfizer das Risiko für sehr schwere Krankheitsverläufe laut EMA um 89 Prozent senken.

Es gehe nun darum, Konzepte zu entwickeln, wie Risikopatienten nach einer Infektion möglichst früh identifiziert werden können, erklärte Hausärzte-Chef Ulrich Weigeldt.

Praxen erhalten – ebenso wie Pflegeheime – die Möglichkeit, vom Bund beschaffte Covid-19-Arzneien selbst zu bevorraten. Die Bestellung und Belieferung läuft über die Apotheke.

Wichtig in der Praxis: Paxlovid muss möglichst früh, spätestens jedoch fünf Tage nach Symptombeginn, verabreicht werden. Darüber hinaus müssen verschiedene Wechselwirkungen berücksichtigt und unter Umständen andere Arzneimittel für kurze Zeit abgesetzt werden (s. unten).

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