Drei Qualitätskriterien muss das E-Rezept erfüllen, bevor es von den Startregionen Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein auf weitere Gebiete ausgedehnt wird. Darauf haben sich die Gesellschafter der Gematik geeinigt.
Rund 25 Prozent aller Verordnungen in den beiden Regionen müssen demnach als E-Rezept erstellt worden sein. Zudem müssen Patientinnen und Patienten über das E-Rezept informiert worden sein. Höchstens drei Prozent der Versicherten dürfen aufgrund eines fehlerhaften E-Rezepts an die Praxis zurückverwiesen werden, um dort ein alternatives Muster 16 zu bekommen.
Wurden diese drei Kriterien erreicht, startet das E-Rezept in weiteren sechs Regionen. Diese müssen allerdings noch ausgewählt werden.