Bad Segeberg. Die Datenschutzbehörde Schleswig-Holstein hat untersagt, den datenlosen QR-Code des E-Rezepts per Mail- oder SMS-Verfahren an Patienten oder Apotheken zu senden – und damit den digitalen Weg des E-Rezepts weitgehend “unterbunden”. Das teilte Dr. Monika Schliffke, Chefin der KV Schleswig-Holstein (KVSH), am Montag (22.8) in einem Newsletter an die KVSH-Mitglieder mit. Dies gelte auch, sofern Patienten dem Versand explizit zugestimmt hätten.
Bis dato war der Startschuss für das E-Rezept in den beiden Bundesländern Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe zum 1. September geplant.
Die KV Westfalen-Lippe (KVWL) teilte nach Bekanntwerden der Entscheidung Schleswig-Holsteins mit, weiter “an Bord” zu bleiben. „Wir respektieren natürlich die Entscheidung aus Schleswig-Holstein, allerdings werden wir vorerst nicht aus dem Projekt aussteigen”, erklärte Thomas Müller, Vorstand der KVWL, am Dienstag (23.8.). Zum Start der Rollout-Phase am 1. September sind der KVWL zufolge rund 250 Praxen dabei.
Wichtig in der Praxis: Hausärztinnen und Hausärzte in Schleswig-Holstein müssen laut KVSH nicht gezielt tätig werden. Das PVS-System, das das E-Rezept bereits ermöglicht hat, habe eine Information an seine Kunden versandt und werde in diesen Tagen die Funktion abschalten, heißt es. Die Mailadresse erezept@kvsh.de bleibe für Fragestellungen offen.
Damoklesschwert Haftung
Die Datenschutzbehörde stößt sich der KVSH zufolge daran, dass die Versendung eines datenlosen QR-Codes an versicherte Personen oder Apotheken bereits die Übermittlung von Gesundheitsdaten bedeute. Jeder, der befugt oder unbefugt im Besitz des QR-Codes sei, könne mit auf dem Markt frei erhältlichen Apps die Daten abgreifen.
Werde in der analogen Welt ein Rezept an einen Patienten übergeben, trage dieser die Verantwortung dafür, erklärt Schliffke. Bei E-Rezepten sei das anders. Ärztinnen und Ärzte könnten auch für Fehlverhalten oder missbräuchliche Anwendung datenloser QR-Codes durch Dritte in Haftung genommen werden. “Daher muss die Funktionalität zu Ihrem Schutz unterbunden werden.”
Digitaler Weg des E-Rezepts quasi ausgeschlossen
Diese Einschätzung habe die KVSH erst jetzt erfahren, so Schliffke. Das E-Rezept werde deshalb sofort gestoppt.
Ein Mailingverfahren käme nur dann in Betracht, wenn dem QR-Code zusätzlich eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung angefügt werde, heißt es in dem dreiseitigen Schreiben der Datenschutzbehörde.
Mit dem Einwand der Datenschutzbehörde sei der digitale Weg des E-Rezeptes momentan für das Gros der Verordnungsfälle nicht möglich.
Für die KVWL ist unterdessen “unverhandelbar”, dass es für ein digitales Angebot wie das E-Rezept nur eine digitale Lösung zur Übertragung geben könne. „Wir erwarten von der Gematik, dem Bundesgesundheitsministerium und den Apothekenverwaltungssystem-Herstellern, dass das E-Rezept spätestens in drei Monaten mit der eGK übertragen und eingelöst werden kann”, so KVWL-Vorstand Müller.(at/jas)