Berlin. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine Gelbfieber-Impfung bekanntlich als Reiseimpfung mindestens zehn Tage vor einer Reise in ein Endemiegebiet. Neu ist, dass sie jetzt auch vor erneuter oder bei fortgesetzter Exposition zu einer Auffrischimpfung rät, wenn mindestens zehn Jahre seit der Erstimpfung vergangen sind. Die Empfehlung zur einmaligen Auffrischung gilt auch für die beruflich indizierte Impfung bei Laborpersonal.
Die Kommission erinnert daran, dass schon in den Jahren 1965 bis 2013 eine Auffrischungsimpfung gegen das Gelbfieber-Virus alle zehn Jahre für Personen empfohlen wurde, bei denen ein Expositionsrisiko bestand. Dies schloss gleichermaßen Menschen in Endemiegebieten (vor allem in Afrika und südlichen Mittel- und Südamerika) und Reisende ein.
Positive Risiko-Nutzen-Bewertung
Vor dem Hintergrund einer eingeschränkten Impfstoffverfügbarkeit entschied die Weltgesundheitsorganisation (WHO) dann 2013, dass eine Einzeldosis des Impfstoffs bei den meisten Menschen für einen lebenslangen Schutz ausreicht. Ausgenommen von der Empfehlungen waren etwa Schwangere oder Menschen mit Immundefizienz. Dieser Empfehlung folgte die STIKO und passte die eigenen Impfempfehlung zum Schutz gegen Gelbfieber an.
Nach einer systematischen Bewertung neuer Daten ist die Kommission nun allerdings zu dem Schluss gekommen, dass für einen lebenslangen Schutz eine zweite Dosis der Vakzine, die laut STIKO als eine der sichersten der Welt gilt, nötig ist.
“Aufgrund eines nur minimalen Risikos einer schweren unerwünschten Arzneimittelwirkung nach einer Auffrischimpfung und fehlender Daten, die einen Schutz über zehn Jahre hinaus bestätigen, fällt die Risiko-Nutzen-Bewertung positiv für eine Auffrischimpfung bei Kindern und Erwachsenen aus. Diese Einschätzung schließt auch Personen über 60 Jahre ein”, lautet das Resümee der STIKO.
Die Empfehlungen im Einzelnen
- Reisende / Laborpersonal: Zweite Impfdosis nach mindestens zehn Jahren.
- Schwangere: Frauen, die ihre erste Impfstoffdosis in einer Schwangerschaft erhalten haben, sollen bei Exposition eine weitere Impfstoffdosis erhalten, unabhängig vom Abstand zur Erstimpfung.
- Personen mit Immundefizienz: Personen, die zum Zeitpunkt der ersten Impfung eine Immundefizienz hatten, sollten (bei fehlender Kontraindikation) eine weitere Impfstoffdosis vor erneuter Exposition erhalten, unabhängig vom Abstand zur Erstimpfung. Vor oder nach der zweiten Impfstoffdosis ist keine serologische Kontrolle erforderlich. Über die Verabreichung weiterer Impfstoffdosen muss individuell entschieden werden.
- Kinder (ab sechs Monaten): 1. Impfstoffdosis vor dem zweiten Geburtstag: zweite Impfstoffdosis vor erneuter oder bei fortgesetzter Exposition frühestens fünf Jahre nach Erstimpfung. 1. Impfstoffdosis nach dem zweiten Geburtstag: zweite Impfstoffdosis vor erneuter oder bei fortgesetzter Exposition frühestens zehn Jahre nach Erstimpfung.
Die STIKO weist darauf hin, dass bei der ersten Impfdosis mit der Eintragung im internationalen Impfausweis die grundsätzlich lebenslange Gültigkeit der Impfung eingestempelt („life of person vaccinated“) wird. Dies sei so zu verstehen, dass keine Grenzkontrolle den Zutritt verwehren kann, sofern die Gabe einer Impfstoffdosis (mindestens 10 Tage zuvor) nachgewiesen werden kann. Bei der Auffrischimpfung gehe es um den Individualschutz des Reisenden.
Quelle: Epid Bull 32/22