Berlin. Vielerorts sind Fiebersäfte mit Paracetamol oder Ibuprofen für Kinder derzeit nicht oder nur schwer erhältlich. Das hat mehrere Gründe, teilt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) am Montag (1.8.) mit. Es hatte umfangreich nach den Ursachen recherchiert.
Einerseits habe ein Hersteller die Produktion eingestellt. Andererseits bestehe eine “Verteilproblematik” und der Bedarf an Fiebersäften sei überproportional gestiegen. Kinder, die aktuell einen Fiebersaft brauchen, sollen daher eine von Apotheken hergestellte Rezeptur erhalten. Darauf hat sich die Behörde mit den Krankenkassen und dem Apothekerverband geeinigt.
Wer bekommt eine Rezeptur?
Nach der Vereinbarung sollen solche Rezepturen allerdings nur in Einzelfällen hergestellt werden: Wenn dies die Erkrankung des Kindes erfordert.
Die Fertigung in der Apotheke setzt voraus, dass die Rezeptur ärztlich verschrieben wurde. Die Apotheke muss die Nichtbeschaffbarkeit dokumentieren und soll mit Ärztinnen und Ärzten Rücksprache über Alternativen halten. Schätzen diese die Rezeptur als notwendig ein, müssen Ärztinnen und Ärzte ein neues Rezept für die Rezeptur ausstellen.
Der GKV-Spitzenverband wird den gesetzlichen Krankenkassen die Erstattung der Kosten während der Lieferschwierigkeiten “dringend empfehlen”. Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) soll dies auch bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen besonders berücksichtigt werden.
Das BfArM wird den Lieferengpass weiter beobachten. Sollte dieser länger bestehen, sollen Apotheken die Rezepturen auch ohne vorherige Verschreibung fertigen dürfen. Laut KBV will Ratiopharm künftig mehr seinen Paracetamol-Saftes herstellen.