Berlin. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mahnt Rechtssicherheit für die weitere Abrechnung von Corona-Bürgertests an, die nicht mehr für alle kostenlos sind. Rund einen Monat nach einer Vereinbarung mit dem Bund zu neuen Umsetzungsvorgaben dafür stehe eine entsprechende Anpassung der Testverordnung weiterhin aus, heißt es in einem Schreiben des KBV-Vorstands an Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Die KBV machte darin deutlich, dass die Umsetzungsvorgaben aus Gründen der Rechtssicherheit erst nach Erlass der Verordnung in Kraft gesetzt werden könnten. Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) vor Ort sähen sich vorerst “im Sinne einer ordnungsmäßigen Verwaltung außerstande, Auszahlungen vorzunehmen”.
Auszahlungen gefährdet
Die KBV warnte mit Blick auf nahende Abrechnungen im August zudem, “dass die gegenwärtige Lage vermutlich Auswirkungen auf die Zahlungsflüsse” haben werde.
Nach Streit über die Umsetzung der geänderten Regeln für Bürgertests hatten sich Lauterbach und die KBV Anfang Juli geeinigt. Hintergrund ist auch, nach Fällen von Abrechnungsbetrug Unregelmäßigkeiten besser zu entdecken und zu vermeiden. Die KVen nehmen demnach weiterhin die Abrechnungen der Teststellen entgegen und Auszahlungen vor.
Wer prüft, ob alles mit rechten Dingen zugeht?
Laut Ministerium sollen sie auch Abrechnungen überprüfen, Auffälligkeiten bei Testergebnissen sollen aber nicht von ihnen, sondern “nachgelagert” bewertet werden. Die KBV betonte, dass die KVen die neuen Anspruchsvoraussetzungen für Bürgertests nicht prüfen müssen.
Die Schnelltests sind seit Ende Juni nicht mehr für alle gratis, sondern nur noch für bestimmte Risikogruppen und Anlässe. Zu weiteren Anlässen wie vor Veranstaltungen in Innenräumen sind sie mit drei Euro Zuzahlung zu haben.
Quelle: dpa