KrankenversicherungKabinett bringt Finanzpaket für gesetzliche Kassen auf den Weg

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ist überzeugt, dass sein Gesetzentwurf zu einem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz breite Zustimmung in der Ampel findet. Der Gesetzentwurf erhielt heute (27.7.) den Segen vom Kabinett.

Der Gesetzentwurf zu einem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz wurde vom Kabinett abgesegnet

Berlin. Das Bundeskabinett hat ein Finanzpaket zum Ausgleich eines Milliardendefizits bei den gesetzlichen Krankenversicherungen im kommenden Jahr auf den Weg gebracht. Es sieht unter anderem auch eine Beitragsanhebung um 0,3 Prozentpunkte vor.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte am Mittwoch (27.7.) in Berlin, dies sei eine “sehr maßvolle” Größenordnung, zudem werde dies zur Hälfte von den Arbeitgebern getragen. Rund 85 Prozent der Finanzlücke würden mit Maßnahmen abgedeckt, die die Beitragszahler nicht belasten.

Gegenüber dem Referentenentwurf betonte Lauterbach eine Änderung: Statt der Solidaritätsabgabe der Pharma-Industrie (zwei Milliarden Euro) sollen die Herstellerabschläge erhöht werden und zwar um fünf Prozentpunkte zunächst für ein Jahr. Damit habe sich sein ursprünglicher Vorschlag aus dem ersten Entwurf (März 2022) durchgesetzt, erklärte Lauterbach bei einer Pressekonferenz.

Lauterbachs Versprechen: Keine Leistungskürzungen

Lauterbach bekräftigte, dass es keine Leistungskürzungen für die Versicherten geben solle. Er hatte das Paket Ende Juni bereits in Grundzügen vorgestellt. Es soll ein Minus von wohl 17 Milliarden Euro auffangen.

Ein Teil ist eine Anhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags von derzeit 1,3 Prozent um 0,3 Punkte. Die genaue Höhe legen die Kassen jeweils selbst fest. Der gesamte Beitrag umfasst daneben auch den allgemeinen Satz von 14,6 Prozent des Bruttolohns.

Unveränderte Maßnahmen

Außerdem sind folgende Maßnahmen vorgesehen, die gegenüber dem Referentenentwurf unverändert geblieben seien:

  • Abschmelzen der Rücklagen (Gesundheitsfonds und Krankenkassen)
  • Preismoratorium und AMNOG-Reform
  • Bereinigung der Krankenhausvergütung (DRG) um Pflegekosten (375 Millionen Euro)
  • Streichung der Sondervergütung für Neupatienten in der ambulanten Versorgung
  • Erhöhung des Apothekenabschlages
  • Aus Steuermitteln zusätzlich: zwei Milliarden Euro Zuschuss, eine Milliarde Euro Darlehen.

Quelle: dpa/red

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