© Der Hausarzt Hausbesuche durch MFA/NäPA
Wichtig: Es dürfen keine Ziffern abgerechnet werden, die eine ärztliche Anwesenheit oder einen Arzt-Patienten-Kontakt erfordern (wie Quartalspauschalen, Chroniker-Ziffern, Geriatrie- und Palliativ-Ziffern). Das geriatrische Assessment darf die MFA zwar vorbereiten, muss jedoch abschließend ärztlich überprüft werden.
Erst mit dem Arzt-Patienten-Kontakt ist der volle Inhalt erbracht, so dass die 03360 EBM abgerechnet werden darf.
NäPA-Besuche
Gleiches gilt für die Hausbesuche durch besonders qualifizierte MFA, die eine Ausbildung zur nicht-ärztlichen Praxisassistenz (NäPA) absolviert haben. Hier werden jedoch weitere Ziffern interessant. Dafür sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
NäPA-Ausbildung ist von KV genehmigt.
Arbeitszeit in der Praxis umfasst mindestens 20 Wochenstunden.
Mindest-Patientenzahlen werden erreicht. Dafür muss die Praxis in den letzten vier Quartalen durchschnittlich mindestens 700 Patienten für den ersten Vertragsarztsitz versorgt haben, für jeden weiteren vollen Sitz (bei Gemeinschaftspraxen) kommen 521 Patienten als Mindestzahl hinzu.
Alternativ müssen in der Praxis bei einem Vertragsarztsitz mindestens 120 Patienten über 75 Jahre alt sein, für jeden weiteren Sitz weitere 80 Patienten. Auch dies gilt als Durchschnitt für die letzten vier Quartale. Bei anteiligen Versorgungsaufträgen wird dies entsprechend anteilig berechnet (z.B. halber Sitz – 50 Prozent der genannten Zahlen).
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, setzt die KV für jeden Behandlungsfall der Praxis einen Zuschlag (Ziffer 03060 + 03061, zusammen 3,83 Euro) automatisch zu, bis zu einem Höchstwert von 2.647 Euro pro Quartal und Praxis.
Dies gilt für alle Behandlungsfälle, für die auch der Zuschlag 03040 fällig wird, also alle “typisch hausärztlichen”. Ausgeschlossen sind Behandlungsfälle, in denen Ziffern der Psychotherapie, Phlebologie, Schlafstörungsdiagnostik, Onkologie oder spezielle fachärztliche Ziffern abgerechnet werden, ebenso Fälle des ärztlichen Bereitschaftsdienstes.
Weitere besondere NäPA-Ziffern
Diese Zuschläge werden automatisch zugesetzt, sobald die Praxis eine genehmigte NäPA beschäftigt. Zusätzlich kann diese aber bei ihren Hausbesuchen andere Ziffern ansetzen als die nicht weitergebildete MFA:
Hausbesuch durch NäPA: 03062 (18,70 Euro, ein Zuschlag 2,25 Euro kommt automatisch hinzu). Der Mitbesuch wird nach 03063 EBM (13,74 Euro + 1,58 Euro) berechnet. Die Langzeit-EKG-Ziffer kann neben dem NäPA-Besuch angesetzt werden. Nicht im EBM genannt, aber in den meisten KVen akzeptiert werden Impfziffern neben dem NäPA-Besuch.
Doch was können Sie tun, wenn Sie zwar eine NäPA beschäftigen, aber die Mindest-Patientenzahlen nicht erreichen, etwa bei einer Neugründung? Hier werden zwar keine Zuschläge zur 03000 gezahlt, zumindest die Hausbesuche kann man jedoch “aufwerten”. Hierfür gibt es zum MFA-Hausbesuch 38100 die Zuschlagsziffer 38200 (10,14 Euro) sowie zum Mitbesuch 38105 die Zuschlagsziffer 38205 (9,35 Euro).
Diese Zuschläge dürfen jedoch ausschließlich bei Besuchen im Heim abgerechnet werden, nicht bei Besuchen in der Häuslichkeit des Patienten. Für diese Besuche gibt es zwar weitere Ziffern, diese dürfen aber nur von gebietsfachärztlichen Praxen abgerechnet werden, nicht von hausärztlichen.
MFA können den Praxisinhabern somit vieles abnehmen, gleichzeitig kann die Arbeitszufriedenheit der engagierten MFA bei entsprechend selbstständigem Arbeiten und Übernahme von medizinischer Verantwortung in begrenztem Bereich deutlich steigen.
Haben Sie Fragen zur Abrechnung oder Praxisführung? Mailen Sie der Redaktion: info@medizinundmedien.eu