Schwangau. Die Justizminister der Länder wollen Vorsorgedokumente wie Patientenverfügungen für Ärzte und Gerichte digital zugänglich machen. Das hätten die Ministerinnen und Minister bei ihrem Frühjahrstreffen in Schwangau im Allgäu beschlossen, sagte der Vorsitzende der Konferenz, Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU).
Personen müssen zustimmen
Es gehe darum, dass der Wille eines Patienten den behandelnden Arzt so schnell wie möglich erreicht. Voraussetzung sei das Einverständnis der Person, die die Dokumente ausgestellt hat.
Mit Patientenverfügungen können Menschen festlegen, welchen medizinischen Behandlungen sie zustimmen, wenn sie ihren Willen nicht mehr äußern können.
Auch mehr Rechtssicherheit für Ärzte
Bei dem von Bayern und Nordrhein-Westfalen vorgeschlagenen Verfahren zur Digitalisierung profitierten alle Beteiligten, sagte Eisenreich. Wenn die Dokumente über das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) zugänglich seien, stärke dies das Selbstbestimmungsrecht der Patienten, erleichtere Angehörigen Entscheidungen und gebe Ärzten mehr Rechtssicherheit.
Betroffene könnten die Dokumente leicht ändern, vor Manipulationen durch Dritte seien sie aber geschützt.
Quelle: dpa