Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) soll schnell einen Masterplan für mögliche steigende Coronainfektionen im Herbst vorlegen, forderten die Gesundheitsminister der Länder Mitte Mai. Hierzu müsse bis spätestens 23. September das Infektionsschutzgesetz (IfSG) überarbeitet werden, da sonst den Ländern die Hände gebunden seien.
Die Länder wollen im Herbst auf eine generelle Maskenpflicht in Innenräumen, die Pflicht zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises für Risikobereiche sowie die Pflicht zu Schutzkonzepten zurückgreifen können. Einer internen Zeitplanung des BMG zufolge wollte es sich das Pandemiemanagement noch im Mai vorknöpfen.
Zudem sprechen sich die Länder dafür aus, dass die Labore noch länger – bis Ende September 2023 – einen Anteil der Coronaproben sequenzieren und dem Robert Koch-Institut melden.
Auch fordern sie das BMG dazu auf, das Surveillancesystem bis Herbst weiterzuentwickeln. So soll die Krankheitslast durch akute Atemwegsinfekte regional besser einzuschätzen sein. Ebenso soll die digitale Meldung durch die Gesundheitsämter verbessert werden.