Es gibt bereits zwei Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), die dauerhaft in das DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel (BfArM) aufgenommen wurden. Das sind die beiden Apps somnio bei Schlafstörungen und Vivira (bei Osteochondrose der Wirbelsäule), für die die Ziffern 01471 und 01472 in den EBM aufgenommen wurden.
GKV-Spitzenverband und KBV haben sich jetzt auf eine Pauschale für DiGA geeinigt, die vorläufig zur Erprobung in das DIGA-Verzeichnis aufgenommen wurden. Bis zu 24 Monate hat der Hersteller Zeit, einen positiven Versorgungseffekt nachzuweisen. Dann kann die dauerhafte Listung im Verzeichnis erreicht werden.
Neue Pauschale rückwirkend zum 1. Mai
Für ärztliche Tätigkeiten, die in Zusammenhang mit der Verlaufskontrolle und Auswertung von vorläufigen DiGA anfallen, steht rückwirkend zum 1. Mai die Pauschale 86700 zur Verfügung, so die KBV. Für die Pauschale gibt es 7,12 Euro. Sie kann bis zu zweimal im Krankheitsfall (pro Jahr) abgerechnet werden.
Allerdings, weist die KBV hin, kann die EBM Nr. 01470 (Erstverordnung einer DiGA, 18 Punkte) nicht neben der neuen Pauschale für dieselbe DiGA abgerechnet werden darf. Die 01470 darf grundsätzlich für alle DiGA, egal ob vorläufig oder dauerhaft im Verzeichnis gelistet, bis zum 31. Dezember 2022 angesetzt werden.
Eigene Pauschale für Kinder und Jugendliche
Für Kinder und Jugendliche gibt es außerdem DiGA, die von Kinder- und Jugendärzte verordnet werden können und die dafür nun auch eine Vergütung erhalten. Bisher, teilt die KBV mit, wurden drei DiGA für 12- bis 17-Jährige vorläufig in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen (Mawendo, compagnion patella und Rehappy).
Die Abrechnung der Erstverordnung für Kinder und Jugendliche erfolge über die gesonderte Pauschale 86701 (2 Euro), die grundsätzlich der GOP 01470 entspreche, so die KBV.
Bei den DiGA Mawendo und compagnion patella, die bei Erkrankungen der Kniescheibe unterstützend eingesetzt werden könnten, sei nach Festlegung des BfArM eine Verlaufskontrolle durch den Arzt nötig. Somit können Kinder- und Jugendärzte hier die neue Pauschale 86700 für die Verlaufskontrolle und Auswertung abrechnen.