Berlin. Die Berichterstattung um die Einführung des eRezepts hat vor allen Dingen bei den Niedergelassenen in Bayern und Schleswig-Holstein jüngst für Aufregung gesorgt. Am Freitag (13.5.) sieht sich die Gematik daher zu einer Klarstellung genötigt – es sei noch nichts final entschieden.
In Medien (zum Beispiel Deutsche Apothekerzeitung) wurde berichtet, dass das eRezept in Apotheken bundesweit am 1. September eingeführt werden soll. Außerdem werde das eRezept nach einem Stufenplan zunächst in Praxen in Bayern und Schleswig-Holstein ebenfalls ab 1. September verpflichtend starten, hieß es. Ab 1. Dezember sollten sechs weitere Bundesländer folgen.
Zum 1. Februar 2023 seien dann alle restlichen Bundesländer zur Ausstellung des eRezepts verpflichtet.
In der Berichterstattung wurde auf eine Beschlussvorlage der Gematik verwiesen, über die allerdings erst Ende Mai in einer Gesellschafterversammlung der Gematik abgestimmt werden soll.
KVen Bayerns und Schleswig-Holsteins empört
Dass die Umsetzung des eRezepts zum 1. September in Schleswig-Holstein und Bayern verpflichtend werden soll, dazu seien die KVen erstmals am 10. Mai – „parallel zu den Medien“ – informiert worden, teilten die beiden KVen am Donnerstag (12.5.) per gemeinsamer Pressemitteilung mit.
Hierin kritisierten die KVen dass die technischen Voraussetzungen für eRezepte weder in allen Praxen, noch in allen Apotheken und Kliniken gegeben seien.
Kleine Fehler – große Wirkung
Dass die Gematik angegeben hatte, zunächst mit dem verpflichtenden Einsatz von E-Rezepten zu warten, bis 30.000 E-Rezepte eingelöst worden seien, kritisieren die beiden KVen ebenfalls. Zum Vergleich: Bis 13. Mai wurden laut Dashboard der Gematik 16.120 eRezepte ausgestellt und eingelöst.
„Eine von der Gematik gesetzte Zielmarke für den Start des Roll-outs von 30.000 Rezepten unter Einbeziehung von nur drei Softwaresystemen reicht lange nicht aus, um eine stabile Funktionsfähigkeit anzuzeigen. Täglich werden in Deutschland fast zwei Millionen Rezepte an Patienten ausgestellt. Es reicht auch nicht, dass angeblich schwere Fehler ausgeräumt seien, denn es sind meist die kleinen Fehler, die die Praxisabläufe extrem behindern“, so KV Bayerns-Chef Dr. Wolfgang Krombholz.
Das führt “nur zu Chaos in den Praxen”
Dr. Monika Schliffke, Chefin der KV Schleswig-Holstein ergänzt: „Dies ist ein Kommunikations-GAU erster Klasse, der zeigt, wie weit BMG und Gematik von Praxisabläufen entfernt sind. Die akut in Kraft gesetzte Verpflichtung nimmt uns jede Chance, mit den technisch gerüsteten Praxen geordnet zu starten und weitere zur Mitarbeit zu motivieren. Ohne irgendeine Rücksprache und Planung setzen uns BMG und Gematik erneut etwas vor, was nur zu Chaos in den Praxen führen kann.“
Die beiden KVen werfen der Gematik und der Politik Erpressung vor: „Unmögliches kann weder im Interesse der Praxen noch der Patienten verlangt werden. KVSH und KVB gehen davon aus, dass die Grundlagen nicht geeignet sind, mangelnde Funktionalität durch politische Erpressung zu ersetzen“, erklären die KVen.
Gematik: Bis jetzt ist nichts entschieden
Aufgrund der Berichterstattung veröffentlicht die Gematik am Freitag (13.4.) auf ihrer Webseite ein “Update: eRezept”. Hier teilt sie mit, dass die Gesellschafterversammlung der Gematik voraussichtlich Ende Mai über den Roll-out des eRezepts entscheiden werde.
Es gebe aktuell keine Entscheidung darüber, in welcher Form die verpflichtende Nutzung des eRezepts ausgestaltet werde. Auch darüber, “ob oder welche Bundesländer als erste das eRezept nutzen werden und in welcher Taktung ein solches Szenario auf andere Regionen ausgeweitet werden könnte”, sei noch nicht entschieden.
Die Gematik verweist in ihrem Update auf Qualitätskriterien, die für die Einführung des eRezepts erfüllt sein müssten. Dazu zählt in der Hauptsache, die oben genannte Einlösung von mindestens 30.000 eRezepten.
Dieser Artikel wurde am 16.5. um 14 Uhr aktualisiert