Zum Ende des ersten Quartals 2022 haben bereits 13 von 17 KVen ihre Arzneimittelvereinbarungen für 2022 veröffentlicht. Schwerpunkte liegen bei den Wirtschaftlichkeitszielen weiterhin auf Generika und Biosimilars. Auch der KBV-Medikationskatalog spielt für Hausärzte in einigen Regionen eine wichtige Rolle.
An den grundsätzlichen Prüfmethoden für Arzneimittel hat sich bisher für 2022 in keiner KV-Region eine Änderung ergeben. Auch weiterhin setzen die KVen in den Arzneimittelvereinbarungen, die jährlich mit den Verbänden der Krankenkassen abgeschlossen werden, auf verschiedene Wirtschaftlichkeitsziele.
Diese sollen dazu beitragen, dass das vereinbarte Ausgabenvolumen für Arznei- und Verbandmittel durch eine wirtschaftliche Verordnungsweise eingehalten werden kann.
Wirtschaftlichkeitsziele auf Basis des KBV-Medikationskatalogs
Eine Umfrage des DeutschenArztPortals hat ergeben, dass der KBV-Medikationskatalog vielen Ärzten nicht bekannt ist (siehe Abbildung unten). Lediglich 14 Prozent der teilnehmenden Ärzte gaben an, ihn zu kennen und auch zu berücksichtigen.