Schon vor einer Schwangerschaft, währenddessen und auch in der Stillzeit können Impfungen die Schwangere und ihr Kind vor infektionsbedingten Komplikationen bewahren.
Louis Pasteur (1822 – 1895) soll geäußert haben, dass Mikroben das letzte Wort haben werden. Infektionskrankheiten waren in unserer Wahrnehmung aber lange Zeit nicht mehr so präsent. Das unsanfte Aufkommen der Menschheit auf dem Boden der Tatsachen, ausgelöst durch das Coronavirus SARS-CoV-2 und seine Mutanten, lässt den Satz Pasteurs aktueller denn je erscheinen.
Und es zeigt, wie schnell die Zukunft eine völlig andere ist, als wir ursprünglich geplant hatten. Das haben nicht zuletzt auch junge Familien in diesen Pandemiezeiten schmerzlich erfahren. Gesundheit ist aber ein stückweit planbar, auch Schutzimpfungen können dazu wesentlich beitragen.
Empfehlungen für die Gesundheit der Frau
Erstmals sind die aktualisierten STIKO-Empfehlungen Ende Januar 2022, also zum Jahresbeginn erschienen [1]. Darin hat das Expertengremium sich explizit dem Thema “Impfungen zum Schutz der reproduktiven Gesundheit, bei Kinderwunsch und während Schwangerschaft und Stillzeit” gewidmet.
Denn bestimmte impfpräventable Infektionen vor und während der Schwangerschaft sowie in der Postpartalzeit seien mit erhöhten Risiken für die Gesundheit der Frau, den Schwangerschaftsverlauf und die Gesundheit des un- bzw. neugeborenen Kindes verbunden, so die STIKO.
Diese Prävention beginnt mit dem Schutz vor impfpräventablen, sexuell übertragbaren Krankheiten. Gegen Hepatitis B und Humane Papillomviren (HPV) wird gemäß Standardimpfkalender im Säuglingsalter bzw. im Kindes-/Jugendlichenalter geimpft [1].
Das heißt, diese Erkrankungen werden bei zukünftigen Eltern immer weniger eine Rolle spielen – vorausgesetzt, die Impfbereitschaft ist ausreichend hoch und die Impfungen erfolgen auch wie empfohlen früh, sodass eine Chronifizierung der Hepatitis B mit den entsprechenden Folgen oder HPV-induzierte Tumore seltener gesehen werden.
Impfungen bei Kinderwunsch
Spätestens der Kinderwunsch sollte Anlass geben, den Impfausweis zu checken. Sind die Standardimpfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Poliomyelitis aktuell bzw. vollständig?
Die STIKO bietet in ihren Empfehlungen [1] gute Übersichtstabellen (siehe Tabelle unten) für das Vorgehen bei unvollständig Geimpften, gerade wenn eine Erstimmunisierung notwendig ist. Das kann etwa der Fall sein, wenn Impfunterlagen aus Kindertagen nicht auffindbar sind und diejenige Person als ungeimpft gilt.