Berlin. Ärztinnen und Ärzte können sich über eine bessere Finanzierung ihrer Ausgaben für die Telematikinfrastruktur (TI) freuen. Grund dafür ist ein Urteil des Bundesschiedsamts, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) am Donnerstagabend (22.4.) bekannt gab.
Zum Start der TI 2016/2017 hatten KBV und GKV-Spitzenverband eine Finanzierungsvereinbarung getroffen, in der Pauschalen für die TI-Erstausstattung der Praxen und den laufenden Betrieb festgelegt wurden. Doch die Kosten der Praxen lagen häufig über den Erstattungen durch die Pauschalen. Die vereinbarten Pauschalen reichten immer weniger aus, teilt die KBV mit.
KBV rief Schiedsamt an
Weil der GKV-Spitzenverband es abgelehnt hatte, die Erstattungsbeiträge weiter zu erhöhen, um eine komplette Refinanzierung der TI zu erreichen, hat die KBV das Bundesschiedsamt angerufen. Dieses hat nun höhere Erstattungsbeiträge festgesetzt und auch neue Pauschalen eingeführt (siehe Übersicht am Textende).
Ein wehrmutstropfen bleibt aber: Einen Ausgleich für die zu niedrigen Pauschalen in der Vergangenheit wird es nicht geben. Dies hat das Schiedsamt der KBV zufolge abgelehnt.
Ingenico-Kartenterminal: Zuschlag für Aufsatzgerät
So sollen Praxen, die mit störanfälligen stationären Kartenterminals von Ingenico arbeiten, einen Zuschlag für Aufsatzgeräte erhalten, die die Störung beseitigen sollen. Die Höhe der Erstattung ist noch nicht bekannt, die KBV wird hierzu in Kürze informieren.
Außerdem hat das Schiedsamt nach Angaben der KBV festgelegt, dass Praxen die Kosten für mindestens ein weiteres stationäres Kartenterminal erstattet bekommen, damit die Komfortsignatur genutzt werden kann.
Für die Einrichtung von KIM erhalten Praxen künftig 200 statt 100 Euro. KIM wird benötigt, um zum Bespiel die eAU oder elektronische Arztbriefe zu übermitteln.
Drei neue Betriebskostenpauschalen
Außerdem hat das Schiedsamt der Einführung neuer Betriebskostenpauschalen für das Notfalldatenmanagement, den eMedikationsplan und die ePatientenakte zugestimmt. Pro Quartal fließen für die drei oben genannten Anwendungen in der Summe 36 Euro in eine Praxis.
Eine Anpassung der Fallzahl nach oben, die mitbestimmt, wie viele Kartenterminals eine Praxis zusätzlich erstattet bekommt, wurde vom Schiedsamt abgelehnt, so die KBV. Entscheidend ist nach wie vor die Fallzahl einer Betriebsstätte in den Jahren 2016/2017.
Nach dem Beschluss des Bundesschiedsamts werden KBV und GKV-Spitzenverband nun die TI-Finanzierungsvereinbarung entsprechend anpassen, teilt die KBV weiter mit.