Berlin. Um die Gesundheit von Menschen, die aus der Ukraine geflohen sind und die gegebenenfalls zeitweise auf engem Raum leben müssen, individuell zu schützen und Ausbrüche zu verhindern, hat das Robert Koch-Institut (RKI) Impfempfehlungen veröffentlicht. Die Handreichung beinhaltet Informationen zu relevanten Impfungen für Geflüchtete und ist für impfende Stellen sowie für die Versorgung verantwortliche Stellen gedacht, teilt das RKI mit.
Neben generellen Empfehlungen listet das Institut Impfungen auf, die bei Ungeimpften oder Personen mit unklarem Impfstatus prioritär und möglichst in den ersten Tagen nach Ankunft und Aufnahme in einer Gemeinschaftseinrichtung begonnen oder vervollständigt werden sollten. Zu diesem “Mindest-Impfangebot” gehören die Covid-19- und MMR-Vakzine sowie die Kombinationsimpfung DTaP-IPV beziehungsweise DTaP-IPV-Hib-HBV.
Dazu schreibt das RKI: “In der aktuellen epidemiologischen Situation ist davon auszugehen, dass in Deutschland das Infektionsrisiko für SARS-CoV-2 deutlich höher ist als für Masern. Eine Ausnahme kann ein in den Einrichtungen bekannt gewordener Masernausbruch sein. Während der Pandemie kann es daher sinnvoll sein, neu ankommenden Geflüchteten die Covid-Impfung noch vor der Masernimpfung anzubieten.” Personen, die im Ausland bereits mit nicht in der EU zugelassenen Vakzinen (oder hierzu nicht äquivalenten Covid-Impfstoffen) geimpft worden seien, benötigten derzeit eine erneute Impfserie, um in der EU den Status als Geimpfte zu erlangen, heißt es weiter.
Das Mindest-Impfangebot sollte in den Herbst- und Wintermonaten um eine Influenza-Vakzine ergänzt werden. Es sei sinnvoll, Impfstoffe (soweit möglich) zeitgleich zu verabreichen, betont das RKI. Eine Ausnahme sei die zeitgleiche Verabreichung der Covid-19- und der MMR-(V)-Vakzine.
red