Eltern von Kindern im Alter von einem Jahr bis sechs Jahren können weiterhin die Vorsorgeuntersuchungen U6 bis U9 auch außerhalb der eigentlich vorgesehenen Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten in Anspruch nehmen.
Darauf macht der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Anfang Februar aufmerksam. Ziel der Verlängerung der Sonderregelung sei es, Arztpraxen in der Pandemie zu entlasten und Infektionsrisiken für Kinder zu minimieren.
Für die Untersuchungen U1 bis U5 gelten dagegen keine Ausnahmen, so der G-BA weiter. Die Sonderregeln für die längeren Zeiträume wurden zunächst bis 31. März verlängert.
red