Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

BundesverfassungsgerichtEilantrag gegen einrichtungsbezogene Impfpflicht abgelehnt

Das Bundesverfassungsgericht hat die Eilanträge von verschiedenen Beschwerdeführern gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht abgelehnt.

Das höchste Gericht lehnte die Eilanträge gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht ab.

Karlsruhe. Im Eilverfahren hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Anträge verschiedener medizinischer und  pflegerischer Einrichtungen abgelehnt, die Corona-Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitspersonal vorläufig auszusetzen. Das teilt das BVerfG am Freitag, 11. Februar mit. Damit kann die einrichtungsbezogene Impfpflicht aus rechtlicher Sicht ab Mitte März umgesetzt werden.

Die Nachteile, mit denen bei einer vorläufigen Außerkraftsetzung der Regelung für den Zeitraum bis zur Entscheidung in der Hauptsache zu rechnen wäre, würden letztlich überwiegen, begründeten die höchsten Richter ihre Entscheidung.

Gravierende Folgen der Impfung selten

Schwerwiegende Nebenwirkungen oder gravierende Folgen, die über die durch die Verabreichung des Impfstoffes induzierte Immunantwort hinausgehen, seien nach derzeitigem Kenntnisstand sehr selten.

Unabhängig von den Folgen könnten sich die betroffenen Personen auch gegen eine Impfung entscheiden.  Die damit verbundenen beruflichen Nachteile wiegten – auch im Hinblick auf die zeitliche Begrenzung bis zur Entscheidung im Hauptverfahren, in der über die Verfassungsmäßigkeit der Impfpflicht entschieden wird – nicht so schwer.

Die Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit im eigentlichen Verfahren steht noch aus. (at)

Quelle: Bundesverfassungsgericht, Beschluss 1 BvR 2649/21

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.