Künftig sollen Personen, die von Corona genesen sind, ihren Status nur noch digital per QR-Code nachweisen können (mehr: https://hausarzt.link/2oJ8t). Das haben die Gesundheitsminister der Länder Mitte Januar beschlossen. Denn bisher sei die Überprüfung eines einfachen Ausdrucks in der Regel nicht möglich.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) soll nun zügig eine entsprechende Rechtsgrundlage schaffen, “mit der die Verpflichtung zur ausschließlichen Vorlage eines digital auslesbaren Genesenennachweises” bei Zutrittskontrollen möglich wird.
Eine Option wäre die Speicherung des Nachweises in der Corona-Warn-App. Zudem haben Bundestag und -rat Mitte Januar die Grundlage für verkürzte Quarantänezeiten geschaffen (https://hausarzt.link/PtvEg).
Die neuen Vorgaben sind nach mehreren Gruppen differenziert (mehr: https://hausarzt.link/oSGjU). Grundsätzlich sollen sich Infizierte nur noch zehn Tage isolieren. Geimpfte und Genesene sollen keine Quarantäne mehr einhalten müssen.
Personal von Kliniken und Pflegeheimen kann sich nach sieben Tagen durch PCR “freitesten”, sie dürfen aber 48 Stunden keine Symptome mehr zeigen. Ihre Kontaktpersonen können nach fünf Tagen durch PCR oder Antigenschnelltest aus der Quarantäne heraus.
Bei Druckschluss hatten erste Bundesländer die Bundesregelung in Landesrecht überführt, weitere hatten die Anpassung bis Ende Januar angekündigt. red