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PandemieLauterbach: Allgemeine Impfpflicht im April oder Mai

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach plädiert für eine allgemeine Impfpflicht. Hausärztinnen und Hausärzte werden Menschen nicht gegen ihren Willen impfen, stellt DHÄV-Chef Ulrich Weigeldt derweil klar.

Karl Lauterbach hofft auf die rasche Einführung einer Impfpflicht für alle.

Lauterbach: “Wenn wir einen Antrag machen wollen, der noch funktioniert, dann ist das ein Antrag, der die Impfpflicht in Kraft setzt – was weiß ich – im April oder um den April herum, vielleicht im Mai.

Ziel: Neue Welle im Herbst abwenden

Zur Begründung führte er an, dass noch genug Zeit bleiben müsse, um Ungeimpfte vor einer möglichen neuen Corona-Welle im Herbst zu immunisieren. Wer noch nicht geimpft sei, müsse “drei Impfzyklen durchlaufen (…) und bis dahin ist man dann schon im September oder Oktober”, sagte Lauterbach.

“Weil das muss schnell geschehen, damit ich die Welle – und das ist ja die Begründung für die Impfpflicht -, damit ich die Welle im Herbst noch abwenden kann.”

Entscheidung schon im März abschließen

Lauterbach und Kanzler Olaf Scholz (SPD) befürworten eine allgemeine Impfpflicht. Es soll aber keinen Regierungsvorschlag der rot-grün-gelben Koalition geben. Stattdessen sollen Abgeordneten-Gruppen Anträge zu dem Thema ins Parlament einbringen.

Lauterbach sagte mit Blick auf die anstehenden Beratungen im Parlament: “Ich würde sagen, dass wir Ende Februar/Anfang März da schon wichtige Debatten sehen werden. “Auch die SPD-Fraktion hatte bereits das Ziel genannt, die Entscheidung im März abzuschließen. Kommende Woche Mittwoch, 26. Januar, soll es eine erste Orientierungsdebatte im Bundestag geben.

Keine Aufgabe der Hausärzte

Zu den Diskussionen um eine Impfpflicht meint Ulrich Weigeldt, Chef des Deutschen Hausärzteverbandes (DHÄV): “Sollte eine Impfpflicht kommen, dann muss die Politik auch festlegen, welche Sanktionen Menschen zu erwarten haben, die sich dennoch nicht impfen lassen möchten und wie diese durchgesetzt werden sollen. Das ist nicht die Aufgabe der Hausärztinnen und Hausärzte.

Klar ist, dass die Hausärztinnen und Hausärzte niemanden gegen ihren ausdrücklichen Willen impfen können und werden. Hier dürfte bei allen Beteiligten Einigkeit bestehen.“

Quelle: red /dpa

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