Berlin. Der Corona-Genesenenstatus ist auf drei Monaten verkürzt worden. Diese Festlegung des Robert Koch-Instituts (RKI) sei aus wissenschaftlicher Sicht erfolgt, sagte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) am Montag in Berlin.
Hintergrund sei, dass aufgrund der vorherrschenden Omikron-Variante ein sehr viel größeres Risiko bestehe, nach dieser Zeit zu erkranken oder Überträger zu sein. Die vorherige Zeitspanne von sechs Monaten habe gegolten, so lange man mit der vorherrschenden Delta-Variante umgehen musste.
Seit 15. Januar nur noch 90 Tage
Die neue Vorgabe knüpft an eine vom Bundesrat am 14. Januar besiegelte Verordnung an und gilt seit Samstag, den 15. Januar. Demnach müssen Genesenennachweise Kriterien entsprechen, die das RKI auf einer Internetseite bekannt macht.
Dazu gehört: “Das Datum der Abnahme des positiven Tests muss mindestens 28 Tage zurückliegen”. Und: “Das Datum der Abnahme des positiven Tests darf höchstens 90 Tage zurückliegen.”
RKI überprüft kontinuierlich Vorgaben
Das RKI erläutert: “Diese Vorgaben werden regelmäßig überprüft und können sich gemäß Stand der Wissenschaft ändern.” Zuvor hatte in der Verordnung als generelle Regelung gestanden, dass der Test “mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt”.
Quelle: dpa