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Bund-Länder-Konferenz Keine Quarantäne mehr für Geboosterte und Genesene

Omikron verbreitet sich auch in Deutschland rasant. Dem wollen Bund und Länder etwa mit Impfen und verkürzten Quarantänezeiten für Gesundheitspersonal begegnen. Gilt das auch für hausärztliche Teams?

Berlin. Weitere 30 Millionen Impfungen bis Ende Januar, verkürzte Isolations- und Quarantänezeiten sowie verschärfte Zugangsbeschränkungen auch für Genesene und Geimpfte: Mit diesen Maßnahmen wollen die Bundesregierung und Länderchefs die steigende Zahl von Omikron-Fällen bremsen, haben sie am Freitag (7.1.) bei der Bund-Länder-Konferenz beschlossen.

Hausarztpraxen sind demnach also weiter verstärkt beim Impfen und auch Testen gefordert. Zudem können sie ihre Praxis auf die zunehmenden Infektionen einstellen (s. Kasten am Textende).

Zwar soll ein Omikron-Infekt milder als etwa eine Infektion mit der Delta-Variante verlaufen. Dennoch könnte die rasante Ausbreitung von Omikron Kliniken, Praxen, Feuerwehr und Polizei zeitweise lahmlegen, fürchten die Politiker sowie der wissenschaftliche Expertenrat der Regierung. Ab wann die neuen Maßnahmen greifen, war am Freitag noch unklar.

Impfen, impfen, impfen

Weitere 30 Millionen Erst-, Zweit- und Auffrischimpfungen haben Bund und Länder bis Ende Januar als Ziel für Ärzte, Impfzentren und mobile Teams ausgegeben. Als Anreiz könnten dabei auch die neuen Quarantänevorgaben dienen.

Hierzu passend soll ab 17. Januar auch wieder etwas mehr Impfstoff von Biontech/Pfizer zur Verfügung stehen, wie das Bundesgesundheitsministerium ankündigte. Die Menge soll laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung von 2,2 auf 2,7 Millionen Dosen wöchentlich steigen. Dies reiche jedoch weiter nicht, um alle Bestellungen zu decken. Das BMG betont daher, dass Menschen über 30 Jahre immer noch bevorzugt Moderna erhalten sollen.

Für eine erfolgreiche Impfkampagne brauchen Hausärztinnen und Hausärzte vor allem verlässliche Impfstofflieferungen, macht der Deutsche Hausärzteverband immer wieder deutlich. Das spare Praxen erheblichen organisatorischen Aufwand. Auch die Bürokratie müsse abnehmen.

Schließlich finden die Impfungen gegen Corona überwiegend in den Praxen statt. Schon jetzt sind viele Praxen am Anschlag und gerade in ländlichen Gegenden müssen Ärzte zusätzlich das Testen übernehmen. Für Omikron müssten mancherorts daher auch die Testkapazitäten ausgebaut werden, um die Praxen zu entlasten, so der Verband.

Allgemeine Impfpflicht soll kommen

Um Impflücken zu schließen und das Impftempo weiter hoch zu halten, haben sich Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Länderchefs zudem für eine allgemeine Impfpflicht ausgesprochen.

Für die dazu nötige Gesetzesänderung soll bald ein Zeitplan vorliegen. Der SPD-Bundestagsfraktion zufolge soll der Beschluss bis Ende März stehen, kündigte diese am Freitag an.

Verkürzte Quarantäne

Relevant sind für hausärztliche Teams auch die Beschlüsse von Bund und Ländern zu den neuen Isolations- und Quarantänezeiten (s. Bild). Diese sind nach mehreren Gruppen differenziert und werden dadurch unübersichtlicher.

Dies könnte in Hausarztpraxen den Beratungsbedarf erhöhen, warnt der Hausärzteverband. Daher plädiert er für möglichst einheitliche Regeln, um die Praxisteams zu entlasten.

Das sieht der Bund-Länder-Beschluss vor:

1. Allgemeinbevölkerung: Bislang müssen Personen, die mit nachgewiesenen Coronainfektionen in Kontakt gekommen sind, für 14 Tage in Quarantäne. Coronakranke sind verpflichtet, sich 14 Tage zu isolieren. Künftig soll diese Zeitspanne nur noch zehn Tage betragen, ein Test ist danach nicht erforderlich. Man soll sich jedoch bereits nach sieben Tagen „durch einen PCR- oder zertifizierten Antigen-Schnelltest „freitesten“ (mit Nachweis)“ können.

2.Geimpfte oder genesene Kontaktpersonen sollen keine Quarantäne einhalten müssen. Dies gilt im Detail für:

    • Geboosterte (3 Impfungen)
    • „Frisch“ zweifach Geimpfte, deren letzte Dosis weniger als drei Monate zurückliegt
    • „Frisch“ Genesene, deren Erkrankung weniger als drei Monate zurückliegt
    • Geimpfte Genesene: Hier gibt es unterschiedliche STIKO-Empfehlungen, wann vor/nach einer Infektion noch eine Impfung erfolgen soll (s. Impfstoffübersicht von „Der Hausarzt“).

3.Personal von Kliniken, Pflegeheimen und in der Eingliederungshilfe: Infizierte Beschäftigte können sich nach sieben Tagen durch PCR „freitesten“, sie dürfen aber seit 48 Stunden keine Symptome mehr zeigen. Ihre Kontaktpersonen können bereits nach fünf Tagen durch PCR oder Antigenschnelltest aus der Quarantäne entlassen werden.

4.Kinder in Schulen, Kita, Hort: Die Quarantäne kann nach einem PCR-Test oder Antigenschnelltest bereits nach fünf Tagen beendet werden, da sie in den Einrichtungen regelmäßig getestet werden. Bei hohem Schutzniveau (tägliche Testungen, Maskenpflicht etc.) sollen Ausnahmen von der Quarantäne möglich sein.

Aus dem Beschluss geht bisher nicht hervor, welche Quarantäneregeln künftig für Praxen gelten sollen. Hierzu muss die gesetzliche Umsetzung abgewartet werden.

Ebenso ist von Interesse, wie die Regierung die im Beschluss angekündigten „Möglichkeiten von Ausnahmen von den geltenden Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes“ umsetzen wird, um den Personalausfall in kritischen Infrastrukturen abzufedern.

Auch Praxen sollen sich rüsten

Während Bund und Länder Praxen in ihrem Beschluss nicht explizit als kritische Infrastruktur benennen, tut dies allerdings der Expertenrat der Regierung. In seiner zweiten Empfehlung vom 6. Januar geht er davon aus, dass es nicht nur in Kliniken, sondern auch in Praxen durch Omikron zu erhöhten Personalausfällen kommen kann. Zudem rät er, jetzt regional ambulant und stationär eine „effiziente Patientenallokation“ abzustimmen.

Schärfere Zugangsregeln

Strengere Regeln sollen Bund und Ländern zufolge auch in der Gastronomie gelten. Der Besuch eines Restaurants beispielsweise, der Ungeimpften derzeit schon versagt ist, wird auch für Geimpfte verschärft.

Neben der vollständigen Impfung müssen diese ab dem 15. Januar einen tagesaktuellen Test oder die Booster-Impfung nachweisen.  Allerdings zeichnet sich hierbei bereits wieder ein regionaler Flickenteppich ab. So kündigte Sachsen-Anhalt an, bei seiner aktuellen Vorgabe bleiben zu wollen.

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