Berlin. Statt 20 Euro sollen Ärztinnen und Ärzte für die Corona-Impfung ab Januar 20,20 Euro erhalten. So plant es das Bundesgesundheitsministerium (BMG) im Entwurf für die neue Coronavirus-Impfverordnung, die „Der Hausarzt“ vorliegt und erst ab 31. März außer Kraft treten soll.
Dies hängt mit einer weiteren Änderung zusammen: Ab Januar sollen die Praxen das Impfzubehör nämlich selbst ordern. Es wird dann nicht mehr wie bislang zusammen mit den bestellten Impfdosen geliefert. „Mit dieser Erhöhung werden die Kosten für die Beschaffung von notwendigem Impfzubehör kompensiert“, heißt es im Entwurf.
Impfzubehör keine Mangelware mehr
Das BMG begründet die Veränderung damit, dass man bis jetzt einem globalen Mangel an Impfzubehör entgegenwirken musste. Nun habe sich die Lage entspannt und somit sei die bisher vorgeschriebene Belieferung über den Apothekengroßhandel für Arztpraxen nicht mehr nötig.
Ob dem wirklich so ist, wird sich erst bei Marktpreisen zeigen müssen, ist Hausarzt Moritz Eckert skeptisch. Denn wenn er selbst das Zubehör einkaufen muss, könne es wie zu Beginn der Pandemie zu „unkoordinierter Hortung“ kommen. Zudem müsse er dann – anders als das bisher gelieferte Zubehör – Safetynadeln beschaffen, da Praxisinhaber die Arbeitsschutzvorgaben der TRBA 250 einhalten müssen, erklärt er. „Jede Änderung, die die Impfungen in den Praxen erschwert, macht es unwahrscheinlicher, die Zahl der Impfungen insgesamt zu erhöhen“, sagt Eckert. Er hofft deswegen, dass die Corona-Impfungen bald als Einzelspritzen zur Verfügung stehen.
Bis zur Neuregelung ab Januar wird dem Großhandel die Vergütung zudem gekürzt: Er soll bis Jahresende nur noch 1,40 Euro je Durchstechflasche bekommen, bisher waren es 1,65 Euro. Davon erhofft sich das Ministerium eine Einsparung von 35.000 Euro je eine Million Impfungen.
Rehaeinrichtungen sollen selbst impfen
Darüber hinaus will das Ministerium den Kreis der Leistungserbringer erweitern. Künftig sollen auch Vorsorge- und Rehaeinrichtungen gegen SARS-CoV2 immunisieren dürfen.
Ebenso soll der Einsatz der Impfstoffe in nichtkommerziellen klinischen Studien ermöglicht werden. Bislang war nur die Verwendung im Rahmen der Zulassung erlaubt. Dadurch konnten solche Studien zum Vergleich der Vakzine mitunter nicht stattfinden.
Rückwirkend ab 1. Oktober soll die Online-Terminvergabe abgeschafft werden. Diese wurde durch die Einstellung der Impfzentren obsolet, heißt es dazu im Entwurf. red