Bei den Beispielen zu Praxisbesonderheiten in “Der Hausarzt” 14/21 hat sich in Tabelle 2 ein Fehler eingeschlichen.
Versehentlich hieß es, dass die Verordnung von Sacubitril/Valsartan nur bei Patienten mit symptomatischer, chronischer Herzinsuffizienz mit reduzierter Ejektionsfraktion, die zuvor einen ACE-Hemmer oder AT1-Rezeptorblocker erhalten haben, von der Zulassung umfasst sei.
Die Zulassung schließt jedoch auch unvorbehandelte Patienten ein. Richtig ist, dass die Praxisbesonderheit nur für die Gruppe der vorbehandelten Patienten greift. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen. red