Berlin. Für Ärzte, die ihre Praxis an die Telematik-Infrastruktur (TI) anbinden, steht eine neue Komponente zur Auswahl: So hat die Telekom auf der Messe für Gesundheits-IT DMEA, bislang bekannt als conhIT, als erster Anbieter einen elektronischen Heilberufeausweis (eHBA) vorgelegt. Als erster Arzt wurde vor Ort Erik Bodendiek, Hausarzt und Präsident der Sächsischen Landesärztekammer, ausgestattet. Als erstes sollen die Plastikkärtchen im Scheckkartenformat, mit der ein Arzt digital signieren kann, in Schleswig-Holstein und Sachsen zum Einsatz kommen.
Bestellen können Ärzte den eHBA ab sofort. Die Kosten liegen bei 22,44 Euro netto pro Quartal. Im Gegensatz zu anderen Komponenten zur TI-Anbidnung wird der Betrag nur zur Hälfte erstattet. Die Telekom empfiehlt eine Bestellung über die eigene Ärztekammer, da diese die Daten des Arztes gegenüber der Industrie bestätigen müsse. Analog zu einer EC-Karte erhalten Ärzte zusätzlich zur Karte eine PIN, mit der sie sich identifizieren.
Zweiter Anbieter in den Startlöchern
Mit der Bundesdruckerei steht der zweite Anbieter eigenen Angaben zufolge kurz vor der Zulassung durch die Gematik. Man befinde sich auf der „Zielgeraden“, erfuhr „Der Hausarzt“ am Messestand der Bundesdruckerei, genauer könne man dies jedoch nicht sagen.
Auch für Prognosen zum Ausrollen in der Fläche sei es noch zu früh, so Telekom-Sprecher Rainer Knirsch. Denn: Im Gegensatz zum Praxisausweis (SMC-B), ohne den keine Installation der Technik möglich ist, ist der eHBA (noch) keine Pflicht; die Anwendungen, für die der eHBA dann einmal gefragt sein wird – etwa E-Rezept oder E-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – lassen noch auf sich warten. Schon heute können Ärzte mit dem eHBA digital signieren, jedoch ist dies bislang freiwillig. Am Rande der DMEA fielen daher auch Bedenken, ob sich der Ausweis überhaupt durchsetzen wird.
E-Rezept noch dieses Jahr?
Die Hersteller jedoch gaben sich zu der Frage auf der DMEA optimistisch – nicht zuletzt, weil die Compugroup Medical (CGM) an ihrem Stand bereits einen ersten Einblick in das E-Rezept gegeben hat. Wenn die Gematik mitspiele, könne man noch dieses Jahr ausrollen, stellte Dr. Tino Großmann, der bei der CGM mit dem Projekt betraut ist, in Aussicht. Damit wäre der eHBA dann gefragt: Denn nach dem Ausfüllen des E-Rezepts, das wie das gewohnte Muster 16 daherkommt, müssen Ärzte mit der Scheckkarte „unterschreiben“. Beim Signieren mehrerer Rezepte könne der eHBA im Kartenlesegerät stecken bleiben, während allein die Versichertenkarten getauscht werden, erklärt Großmann. Lediglich die PIN müsse jedes Mal aufs Neue eingegeben werden.
Zwischen E-Rezept in der Praxissoftware und E-Rezept in der Software des Apothekers wird der Patient eine entsprechende Applikation auf seinem Smartphone haben. Mit einem in der App angezeigten Code kann der Patient sein Rezept dann in der Apotheke einlösen.
Unterdessen hat die Telekom gemeinsam mit dem eHBA gleich die erste medizinische Anwendung der Karte vorgestellt, die “unmittelbar vor der Zulassung durch die Gematik” stehe: ein telemedizinisches Projekt zur besseren Versorgung von Schlaganfallpatienten, initiiert mit dem Carus Consilium Sachsen.