Der Deutsche Hausärzteverband empfiehlt Ärzten und Praxisteams aktuell, bei Auskünften am Telefon zu personenbezogenen Daten – insbesondere bei Gesundheitsdaten – zusätzlich zu den bisherigen Kennungen weitere Informationen abzufragen. Darauf weist der Hausärzteverband Westfalen-Lippe in einem aktuellen Rundschreiben hin. Möglich wäre zum Beispiel das Geburtsdatum oder die Versichertennummer, heißt es.
Hintergrund für die Handlungsempfehlung ist ein Bußgeld in Höhe von 9,5 Millionen Euro, das der Bundesbeauftragte für Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) im Dezember gegen das Unternehmen 1 & 1 verhängt hatte. Diesem wurde vorgeworfen, dass bei Kontakten des Kundenservices nicht ausreichend geschützte Identifikationen erfolgten. “Von besonderer Beachtung ist dabei, dass dieses Bußgeld nicht aufgrund eines akuten Datenschutzvorfalls oder aufgrund von Nichtbefolgung von behördlichen Anordnungen verhängt wurde”, erklärt der Hausärzteverband basierend auf Informationen des BfDI. Vielmehr habe nach Kundenbeschwerden eine einmalige Überprüfung stattgefunden.