Die Nr. 01740 EBM dürfen Hausärzte künftig bei Versicherten ab dem vollendeten 50. Lebensjahr einmalig durchführen und berechnen. Denn der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 19. Juli 2018 die Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL) mit einem “Besonderen Teil II. für das Darmkrebsscreening” beschlossen.
Diese ist am 19. Oktober 2018 in Kraft getreten. Die neuen Regelungen gemäß Paragraf 1 bis 14 des Besonderen Teils – Programm zur Früherkennung von Darmkrebs – gelten erst ab 19. April 2019. Der G-BA überführt so Teile des Darmkrebsscreenings von der Krebsfrüherkennungsrichtlinie (KFE-RL) in die oKFE-RL.
Wichtig: Wie bei der Mammographie gibt es nun auch beim Darmkrebsscreening ein Einladungsverfahren. Die bisherige zweite Beratung ab 55 Jahren entfällt. Aufgrund des erhöhten Beratungsaufwandes steigt die 01740 EBM um 12 Punkte auf 115 Punkte (12,45 Euro).