Rund 1,84 Euro mehr – insgesamt 34,63 Euro – erhalten Hausärzte jetzt für die neue Gesundheitsuntersuchung (GU). Beim Tages- und Quartalsprofil des Arztes wird die 01732 EBM künftig mit einer Prüfzeit von 22 Minuten berücksichtigt (bisher 21 Minuten). Darauf haben sich Kassen und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) am 31. März im Bewertungsausschuss (BWA) geeinigt. Die Änderungen sind am 1. April in Kraft getreten.
Für Chaos sorgte das neue Untersuchungsintervall. Über 35-Jährige haben alle drei statt zwei Jahre Anspruch auf die GU. Unklar blieb zunächst, welche Versicherten 2019 für eine Folge-GU überhaupt in die Praxen kommen dürfen. Erst am 9. April einigten sich Kassen und KBV auf eine Übergangsregelung: Haben Versicherte zuletzt 2017 am Check-up teilgenommen, können sie noch bis 30. September 2019 einen GU-Termin nach dem alten Zwei-Jahres-Rhythmus wahrnehmen. Wer erst 2018 bei der GU war, für den gilt schon der neue Drei-Jahres-Rhythmus.
Das ändert sich
Künftig dürfen 18- bis 34-Jährige einmalig einen Check-up erhalten. Bei ihnen soll eine Blutuntersuchung aber nur bei erhöhtem Risiko erfolgen. Ebenso ändern sich die Laboruntersuchungen und -pauschalen im EBM mit der GU (S. 16). Neben Urin-, Blutzucker- und Gesamtcholesterin soll ein vollständiges Lipidprofil erfolgen. Dazu zählen Gesamt-, HDL- und LDL-Cholesterin sowie Triglyceride. Dafür können Hausärzte zur 01732 die Pauschalen 32880 bis 32882 EBM berechnen.
Die Ausschlüsse zur 01732 EBM bleiben fast unverändert. Künftig darf aber die 32030 EBM (Orientierende Untersuchung) zusätzlich zur 01732 berechnet werden, wenn die 32030 nicht für den Harnstreifentest erfolgt. Für den Urin-Stix, der über Eiweiß, Glukose, pH und spezifisches Gewicht hinausgeht, wurde die 32033 EBM neu geschaffen. Diese ist neben der 01732 ausgeschlossen.
Drohen Honorareinbußen?
Zur Erinnerung: Künftig sollen Hausärzte beim Check-up auch den Impfstatus kontrollieren, wenn nötig, das kardiovaskuläre Risiko erfassen und dazu beraten sowie familiäre Risiken für Krebserkrankungen erfragen. Trotz mehr Leistungen steigt die Bewertung der 01732 nur von 303 auf 320 Punkte. Die KBV spricht von einem “Kompromiss”, mit dem eine “nahezu punktsummenneutrale Umsetzung” erreicht werde. Die Kassen hätten “keinerlei Anpassungsbedarf” gesehen, so die KBV. Sie rechnet aber, wenn überhaupt, mit minimalen Honorareinbußen.
Das längere Intervall bei den über 35-Jährigen lasse zunächst vermuten, dass das Leistungsvolumen um ein Drittel sinke. Jedoch sei von den bisherigen GU-Teilnehmern nur jeder Vierte alle zwei Jahre dafür in die Praxis gekommen. Allein für diese Gruppe vermindere sich die Abrechnungshäufigkeit. Für die Dreiviertel, die bisher unregelmäßig am Check-up teilnahmen, ändere sich nichts. Blieben diese Quoten in etwa gleich, sinke die Leistungshäufigkeit bei den über 35-Jährigen insgesamt nur um 11,5 Prozent, rechnet die KBV vor. Der Rückgang würde “fast vollständig kompensiert”, wenn etwa die Hälfte der 18- bis 34-Jährigen einmalig zum Check-up gingen.
Patienteninfo
Um die Aufklärung der Patienten zu erleichtern, hat “Der Hausarzt” eine Patienteninfo entwickelt, die auch über die veränderten GU-Termine aufklärt: https://hausarzt.link/oGaTR