Berlin. Im Bundesgesundheitsministerium hat sich offenbar die Einsicht verfestigt, dass der Kassenmarkt neue Regeln braucht. So sieht der Gesetzgeber sowohl bei der gesundheitspolitischen Dauerbaustelle RSA-Reform wie auch bei Marktbeherrschung und Aufsicht der Kassen Handlungsbedarf, wie aus dem Referentenentwurf des Faire-Kassenwahl-Gesetzes (GKV-FKG) hervorgeht, den das Ministerium nach Ostern veröffentlicht hat. Zahlreiche Regelungen des Gesetzes stoßen seither auf scharfe Kritik. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder fordert in einem Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel gar, den Plan von Bundesgesundheitsminister Spahn zu stoppen.
Die umfangreich geäußerte Kritik am GKV-FKG erinnert an das letzte parlamentarische Verfahren: Auch beim Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) hatte Gesundheitsminister Spahn aufgrund deutlicher Kritik der Ärzte noch Nachbesserungsbedarf der Ärzte erkannt. Quasi in letzter Minute hatte der Deutsche Hausärzteverband so noch entscheidende Änderungen am Entwurf errungen.
Aufsicht bei Ländern statt BVA?
Stand heute stößt vor allem die vorgesehene bundesweite Öffnung der Kassen auf deutlichen Gegenwind. So haben sich die Ländergesundheitsminister einstimmig gegen die im Referentenentwurf verankerten Regelungen ausgesprochen, mit denen die regionalen Kompetenzen der Länder eingeschränkt werden sollen. Auch sollte die Aufsicht über das Vertragsgeschäft und das Leistungsrecht aller Krankenkassen nicht beim Bundesversicherungsamt (BVA), sondern generell bei den Ländern angesiedelt seien. Mit seinem Gesetzentwurf stärke, so Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks, der Bundesgesundheitsminister den Preiswettbewerb und schwäche den Versorgungswettbewerb der Krankenkassen. Auch der Deutsche Hausärzteverband schlägt in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf als neue Aufsicht der Kassen die Länder anstelle des bisher zuständigen BVA vor.
Für besonderen Unmut sorgt die Abschaffung der Selbstverwaltung im Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes. Alle Kassenverbände, aber auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) lehnen die vorgeschlagene Besetzung mit hauptamtlichen Kassenvorständen ab. Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes hat hierfür gar eine Sondersitzung einberaumt. Hier sollte am Kabinettesentwurf deutlich nachgebessert werden, hieß es.
Nachjustierungen bei Morbi-RSA
Darüber hinaus nimmt sich der Gesetzentwurf eine Reform des Risikostrukturausgleichs (RSA) vor. Eine der umfangreichen Nachjustierungen: Die Begrenzung des RSA auf 50 bis 80 Krankheiten, die bei der Einführung der Morbiditätsorientierung des RSA als Übergangslösung vorgegeben wurde, wird demnach aufgehoben und stattdessen das gesamte Krankheitsspektrum berücksichtigt. Dieses sogenannte Vollmodell spaltet die Kassenlandschaft: So punktet es bei AOK-Bundesverband, Knappschaft oder Deutscher Gesellschaft für Gesundheitsökonomie (dggö). IKK e.V. und vdek fordern Nachbesserungen, BKK Dachverband lehnt es ab. Darüber hinaus soll der RSA etwa um eine Regionalkomponente erweitert werden, die Kostenpauschale für Disease-Management-Programme (DMP) soll gestrichen werden. Letzteres gehe jedoch mit negativen Auswirkungen auf die DMP und damit auf die Behandlung chronisch Kranker einher, warnt der Deutsche Hausärzteverband.