Mainz. Die Landarztquote für Medizinstudenten in Rheinland-Pfalz rückt näher. Das Kabinett beschloss am Dienstag (11.12.) den Entwurf des Landarztgesetzes. Damit sollen bis zu zehn Prozent aller Medizin-Studienplätze an Bewerber gehen, die sich später zehn Jahre als Hausarzt in einem Gebiet mit aktueller oder drohender Unterversorgung verpflichten – auch ohne Spitzenabi.
Wer die Verpflichtungen nicht erfüllt, dem drohen bis zu 250.000 Euro Strafe. Eine Härtefallregelung ist geplant. Der Landtag entscheidet noch über das Gesetz.
Ein Zehntel der Studienanfänger der Unimedizin Mainz wären derzeit rund 20. Landesweit fehlen laut Kassenärztlicher Vereinigung bis 2022 rund 1.600 von zuletzt insgesamt 2.700 Hausärzten.
Quelle: dpa/lrs