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CoronavirusHeime sollen Erkältungsvisiten einrichten

Um Pflegebedürftige besonders zu schützen, müssen Pflegeeinrichtungen jetzt kreativ werden und individuelle Lösungen erarbeiten. Nicht nur das haben Bund und Länder für die medizinische Versorgung jetzt beschlossen. Hausärzte sollten mit den Heimen abstimmen, welche Kriterien bei „Erkältungsvisiten“ sinnvoll sind.

Täglich sollen Pflegeheime Symptome wie Fieber bei Bewohnern dokumentieren, rät das RKI.

Berlin. Vorsichtige Maßnahmen für eine Lockerung des strengen Kontaktverbotes haben Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Länder am Mittwoch (15.4.) beschlossen. Darunter auch einiges für die medizinische Versorgung.

So sollen Pflegeeinrichtungen individuelle Hygiene- und Schutzmaßnahmen erarbeiten, um ihre besonders gefährdeten Bewohner vor Infektionen mit dem neuen Coronavirus (SARS-CoV-2) zu schützen. Dabei können sie sich auch von Hygieneexperten beraten lassen. Das Robert Koch-Institut (RKI) stellt dafür jetzt einen Leitfaden zur Verfügung.

Das sollte die Erkältungsvisite beinhalten

Unter anderem empfiehlt das Institut, dass ein geschulter Mitarbeiter (etwa Hygienebeauftragter) die Pflegebedürftigen mindestens einmal am Tag, beispielsweise bei einer morgendlichen „Erkältungsvisite“, auf für Corona typische Beschwerden kontrolliert. Dies sollte beinhalten:

  • Fieber (Einzelwert oral > 37,8 °C ODER wiederholt oral 37,2 °C ODER rektal >37,5 °C ODER Einzelmessung mit 1,1 °C > „Normaltemperatur“)
  • Husten
  • Kurzatmigkeit
  • Halsschmerzen
  • Schnupfen

Darüber hinaus können weitere Symptome erfasst werden wie Muskel-, Gelenk- und Kopfschmerzen, Übelkeit/Erbrechen, Durchfall, Gewichtsverlust, Konjunktivitis, plötzlicher Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns, Hautausschlag, Verwirrtheit oder Somnolenz. Ebenso sollte eine Verschlechterung des Allgemeinzustands beobachtet werden.

Daneben sollen Bewohner auch selbst ihr Befinden im Auge behalten und sich insbesondere an Pflegekräfte wenden, wenn sie Atembeschwerden oder Fieber entwickeln.

Erkältungsvisite mit Hausarzt abstimmen

Falls nicht bereits geschehen, erscheint es sinnvoll, dass Hausärzte sich mit den von ihnen betreuten Einrichtungen abstimmen, um welche Beschwerden und Parameter die Erkältungsvisite bei einem Verdacht oder positiv Getesteten erweitert werden sollte. Insbesondere gegen Ende der ersten Woche tritt bei einigen eine Verschlechterung ein.

Bislang gibt es speziell für Corona-Erkrankte zwar noch keine erprobten Scores, ab wann eine stationäre Einweisung angezeigt ist. Die Fachgesellschaften greifen hierzu aber auf Scores für Pneumonie und Sepsis zurück. Die Deutsche Gesellschaft für Allgemein- und Familienmedizin (DEGAM) empfiehlt den CRB-65-Index: Ab 1 Kriterium sollte die Einweisung erwogen werden, ab 2 immer erfolgen (s. Kasten).

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der von mehreren Fachgesellschaften (DiV-BVP), darunter die DEGAM, entwickelte „Leitfaden zur Vorausplanung für den Notfall“ rät zum qSOFA-Score, der den Verdacht einer Sepsis kennzeichnet (s. Kasten). Sind hier 2 Kriterien erfüllt, steige die Mortalität um das Dreifache verglichen mit 0-1 Punkt. Treffen 3 Kriterien zu, liege sie sogar um das 14-fache höher, heißt es.

Die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie rät, zusätzlich bei Corona-Infizierten auch die Sauerstoffsättigung zu erfassen. Ein Abfall auf < 92 Prozent bei Lungengesunden oder < 90 Prozent bei Lungenerkrankten erhöhe die Sensitivität des qSOFA.

Die Einweisung sollte demnach bei 1 Punkt im qSOFA ODER Abfall der Sauerstoffsättigung erwogen werden. Ein intensivmedizinischer Behandlungsbedarf sei angezeigt, wenn 3 der 4 Kriterien von qSOFA + Sauerstoffsättigung vorliegen.

Kommt es zu einer Einweisung, rät die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) dazu, dass ambulant idealerweise bereits auch die Gebrechlichkeit nach Clinical Frailty Scale (CFS) erfasst wurde.

Gesammelt dokumentieren

Pflegekräfte sollen die Symptomatik und veranlasste Corona-Tests möglichst in einer Exceltabelle für alle Bewohner (etwa einer Station) dokumentieren, schreibt das RKI. So würde eine Häufung von Beschwerden leichter auffallen und die Gesamtsituation besser im Blick behalten, hofft das Institut. Es stellt dafür Muster-Dokumente zur Verfügung.

Hier müssten allerdings die im Kasten genannten Kriterien von CRB-65, qSOFA und CFS noch ergänzt werden, um im Ernstfall die Abstimmung zwischen Heim, Hausarzt und Klinik zu erleichtern.

Zudem ist es für den Notfall sinnvoll, gemeinsam mit den Patienten vorzuplanen und ihren aktuellen Willen etwa zur Einleitung intensivmedizinischer Maßnahmen zu dokumentieren. Hierzu stellt die DiV-BVP Dokumentationsbögen zur Verfügung, die Hausärzte für das Patientengespräch nutzen können.

Zwar solle auch die Betreuung von Heimpatienten weiterhin möglichst telefonisch oder per Videosprechstunde erfolgen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) betonte aber auch, dass die Schutzmaßnahmen nicht zur „vollständigen sozialen Isolation“ der Risikopatienten führen dürfen. Dem RKI zufolge können Heime auch Besucherregeln aufstellen (Hygiene, Mindestabstand, keine Erkrankten). Es rät dazu, alle Besucher zu registrieren und die Besuchsdauer zu begrenzen.

Keine Maskenpflicht, aber Empfehlung

Darüber hinaus sehen es Bund und Länder für den Gesundheitsschutz aller Bürger als wichtig an, dass jeder in öffentlichen Räumen eine Alltagsmaske trägt, wo Mindestabstände nicht eingehalten werden können. Dazu zählten etwa öffentliche Verkehrsmittel oder Supermärkte und Geschäfte. Zudem will der Bund die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) weiterhin dabei unterstützen, Schutzkleidung zu beschaffen. Ob dies auch für die Finanzierung gilt, geht aus den Regierungsbeschlüssen nicht hervor. Daher heißt dies wohl, dass die Schutzkleidung weiter aus Mitteln der gesetzlichen Kassen und den KVen – und damit den Ärzten selbst – bezahlt wird.

Zudem will die Regierung Testkapazitäten ausbauen und Engpässe bei Testmaterialien beseitigen. Sie unterstütze auch die Forschung an Impfstoffen, Studien über die Ausbreitung des Virus sowie Medikamenten. Für letzteres wird eine SARS-CoV-2-Datenbank aufgebaut, in der stationäre Behandlungen dokumentiert und ausgewertet werden.

Nachverfolgung mit App und Bundeswehr

Zudem wird eine Tracing App erarbeitet, um Kontakte von positiv Getesteten schneller nachzuverfolgen. Einem Bericht des Onlineportals Heise zufolge wollen Apple und Google für iOS und Android eine eigene Schnittstelle schaffen. Diese sollen nur Anwendungen (Apps) staatlicher Stellen nutzen können. Die Voraussetzungen dafür sollen demnach Software-Updates Mitte Mai schaffen.

Bei lokalen Ausbrüchen kann künftig zudem die Bundeswehr bei der Nachverfolgung unterstützen. Gesundheitsdienste sollen Online-Schulungen erhalten, um die Zusammenhänge bei Ausbrüchen besser zu verstehen. Ebenso soll die technische Auf- und Ausrüstung der Ämter gefördert werden.

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