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Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (FKG)Spahn verzichtet auf Öffnung der AOKen

FKG 2.0: Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat ordentlich an seinen Plänen für das Faire-Kassenwahl-Gesetz (FKG) geschraubt. Nun liegt es mit neuem Namen vor - und mit einem entscheidenden Passus weniger. Für Hausärzte sind damit jedoch nicht alle Sorgen vom Tisch.

Rotstift angelegt: Aus dem neuen FKG-Entwurf ist der Passus zur Öffnung der AOKen herausgefallen.

Berlin. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat auf den heftigen Widerstand aus den Ländern reagiert und ist von seinem Vorhaben, die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) bundesweit zu öffnen, abgewichen. Das geht aus dem deutlich überarbeiteten Entwurf für ein „Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz“ hervor, der der Redaktion von „Der Hausarzt“ vorliegt. Dem Vernehmen nach soll das Gesetz im Frühjahr 2020 in Kraft treten, die neuen Auflagen für die Kassen könnten damit ab 2021 wirksam sein. Der Gesetzentwurf bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrats.

Das Gesetz zielt darauf, seit Jahren bekannte Probleme im Finanzausgleich der Kassen zu reformieren und den verzerrten Wettbewerb zwischen den Kassen auf eine faire Basis stellen. Im Zuge der Überarbeitung wurde das Vorhaben daher folgerichtig von “Faire-Kassenwahl-Gesetz” in “Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz” umbenannt.

Die Kabinettsfassung des Faire-Kassenwettbewerb-Gesetzes – dessen Kurzform auch nach dem Namenswechsel FKG bleibt – enthält im Vergleich zum Referentenentwurf eine wesentliche Änderung: Der Passus, wonach regional begrenzte Krankenkassen zwangsweise bundesweit geöffnet werden, ist ersatzlos weggefallen. Die Streichung dieser Regionalbegrenzung hätte vor allem die elf selbstständigen AOKen getroffen. Anstelle der bundesweiten Öffnung werden im neuen Entwurf drei Werkzeuge für mehr Wettbewerb unter den Krankenkassen genannt: Der Finanzausgleich steht dabei an erster Stelle, gefolgt vom Kassen-Insolvenzrecht und der Kassenaufsicht.

Kabinett soll am 9. Oktober diskutieren

Angesichts der großen Widerstände kam bisher noch kein Kabinettstermin für die Pläne zustande. Nun ist die Kabinettsbefassung am 9. Oktober geplant. Gegen die im Frühjahr vorgelegten Pläne machten unter anderem die SPD und alle Bundesländer Front. So verfassten die 16 Landesregierungen gemeinsam einen offenen Brief, in dem sie das Vorhaben kritisierten.

Andere zentrale Punkte der ursprünglichen Pläne sind in dem neuen Gesetzentwurf weiter enthalten – vor allem eine Reform des Finanzausgleichs zwischen den Krankenkassen. Die Überarbeitung des Risikostrukturausgleichs (RSA) ist explizite Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD.

Zur “Stärkung der Manipulationsresistenz” wird laut “FKG 2.0” eine “Manipulationsbremse” eingeführt, nach der hierarchisierte Morbiditätsgruppen von den RSA-Zuweisungen ausgeschlossen werden, wenn ihre Steigerungsrate statistisch auffällig ist.

Hausärzte stemmen sich gegen Manipulationsvorwürfe

Vor diesem Hintergrund ist das Gesetz auch aus Hausarzt-Sicht weiterhin wichtig zu beobachten, wie Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbands, jüngst betonte. Denn: Ausgangspunkt ist der Streit der Krankenkassen untereinander um Zuweisungen aus dem Risikostrukturausgleich. Bereits bei seiner Frühjahrstagung hatte sich der Deutsche Hausärzteverband deutlich gegen Manipulationsvorwürfe gewehrt, die in diesem Zusammenhang laut geworden waren. „Bislang gibt es für das sogenannte Upcoding bzw. Manipulationen bei der Vergabe von Diagnosen nur Gerüchte, und es ist trotz mehrfacher Anforderung noch kein Beweis dafür vorgelegt worden, dass Hausärzte ihre Patienten mit unzutreffenden Diagnosen belegt hätten“, betonte Weigeldt nun erneut.

Da auch die überarbeitete Fassung des FKG die RSA-Reform und damit verbunden die Frage einer Verknüpfung von Vergütung und Diagnosestellung in den Blick nimmt, wird der Deutsche Hausärzteverband das weitere parlamentarische Verfahren eng begleiten.

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