Der Bayerische Hausärzteverband sieht die geplante Änderung für Wiederholungsrezepte kritisch. Das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken sieht vor, dass Ärzte für chronisch kranke Patienten Verordnungen ausstellen können, nach denen die Versicherten bis zu dreimal nach der Erstabgabe ihr Arzneimittel in der Apotheke erhalten (“Der Hausarzt” 13/19). Das sei “für Patienten potenziell gefährlich”, ist Verbandsvorsitzender Dr. Markus Beier überzeugt.
“Veränderungen des Krankheitsbildes würden dann zunächst unbemerkt bleiben und womöglich erst bei einer massiven Verschlechterung des Gesundheitszustands auffallen, wenn wir Ärzte die Therapie nur einmal im Jahr überwachen können.”
Hinzu komme, dass bei chronischen Krankheiten oft Begleit- und Folgeerkrankungen auftreten, die mit behandelt werden müssten – teils unter Einbeziehung von Spezialisten, die ihrerseits Arzneien verordnen. Die Therapie-Überwachung durch den Hausarzt sei daher essenziell.