Berlin. Viele gesetzlich Krankenversicherte könnten im kommenden Jahr bei den Beiträgen entlastet werden. Das Kabinett hat am Mittwoch (9.10.) das Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb (FKG) von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf den Weg gebracht. Demnach müssen die Kassen ab dem 1. Januar angehäufte Rücklagen abbauen.
“Einige werden das auch durch die Reduzierung von Beitragssätzen tun müssen”, sagte Spahn am Mittwoch. Auch für Hausärzte finden sich nach wie vor einige knifflige Passagen im Gesetzentwurf. Allen voran Vorgaben zur Verbindung von Diagnosen und ärztlicher Vergütung: Die mit dem Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungsgesetz (HHVG) eingeführte Verschärfung, um eine “unzulässige Beeinflussung von Ärzten durch einzelne Krankenkassen bei der Vergabe und Dokumentation von Diagnosen” zu verhindern, sei ausreichend, kommentierte Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbands, am Donnerstag (10.10.) den Kabinettsbeschluss.
Aus Sicht des Hausärzteverbands sind “weitergehende Regelungen, wie sie jetzt zur Entkopplung von Diagnosen und Vergütungen in der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) und in der Besonderen (Integrierten) Versorgung vorgelegt wurden, überzogen”. Es gebe hierfür keinen Anlass und bis heute keine Nachweise dafür, dass Hausärzte durch die Vereinbarungen in den HZV-Verträgen veranlasst werden, bewusst falsche Diagnosen aufzuschreiben, damit einzelne Krankenkassen mehr Geld aus dem Risikostrukturausgleich (RSA) erhalten. “Wir schließen unsere HZV-Verträge nicht, um den RSA zugunsten einzelner Kassen zu beeinflussen, sondern um Patienten zukunftssicher und medizinisch hochwertig zu versorgen”, so Weigeldt weiter.
Ebenso erteilte der Verband jeglichen Bestrebungen eine Absage, identische Diagnosen von Hausärzten und Fachärzten unterschiedlich zu bewerten mit dem Ziel, dass hausärztliche Diagnosen zu niedrigeren Zuschlägen für Hausarzt-HMG (hierarchisierte Morbiditätsgruppen, die die Basis für den RSA bilden) führen. “Dies ist eine Geringschätzung hausärztlicher Tätigkeit, die wir nicht akzeptieren“, resümiert Weigeldt.
Nicht mehr als eine Monatsausgabe erlaubt
Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen laut Gesetz maximal eine Monatsausgabe an Rücklagen beiseite legen. Das wurde laut Spahn bereits im Versichertenentlastungsgesetz im Grundsatz beschlossen. Eine große Zahl der Kassen, darunter auch solche mit Millionen Versicherten, habe Rücklagen weit darüber hinaus gebildet, sagte der Minister.
“Obgleich sie dieses Geld im Moment und auf absehbare Zeit nicht brauchen.” Jetzt werde sichergestellt, dass das auch tatsächlich umgesetzt wird. Gleichzeitig veröffentlichte die Bertelsmann Stiftung eine Berechnung, wonach voraussichtlich ab 2026 die GKV wieder mehr Geld ausgibt als sie einnimmt.
Kassen sprechen von “reinem Lippenbekenntnis”
Das Kabinett hat mit dem Gesetzentwurf außerdem eine Neuregelung des Finanzausgleichs zwischen den Kassen auf den Weg gebracht. Damit werden auch die Regeln bei wettbewerbswidrigem Verhalten der Kassen untereinander verschärft.
In den Entscheidungsgremien des Spitzenverbandes der Kassen (GKV) soll es künftig außerdem eine Frauenquote geben. Der GKV-Spitzenverband beurteilte die jüngsten Änderungen am FKG-Entwurf jedoch als “reines Lippenbekenntnis zur Selbstverwaltung”. Zwar sei es ein Erfolg, dass der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes als Gremium aus Vertretern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern erhalten bleibt – anders als noch in den Vorfassungen des Gesetzentwurfes.
Der jetzt neu hinzugekommene Lenkungs- und Koordinierungsausschuss (LKA) aus hauptamtlichen Vorständen der Krankenkassen schwäche jedoch die Sozialpartner quasi durch die Hintertür und schränke die Handlungsfähigkeit im operativen Geschäft des GKV-Spitzenverbandes ein, schreibt der Verband.
In Kraft treten soll das Gesetz den Angaben zufolge voraussichtlich im nächsten Frühjahr. Es bedürfe keiner Zustimmung des Bundesrates.
250 Millionen Euro für Kliniken
Nach Angaben des Gesundheitsministeriums wurde im Kabinett außerdem eine zusätzliche Einmalzahlung für die Krankenhäuser in Deutschland in Höhe von 250 Millionen Euro beschlossen. Damit sollen etwaige Lohnerhöhungen für Krankenpfleger in diesem und im vergangenen Jahr aufgefangen werden.
Bemessungsgrenzen angehoben
Ebenso hat das Bundeskabinett beschlossen, dass Gutverdiener ab dem kommenden Jahr höhere Sozialbeiträge zahlen. Denn die Beitragsbemessungsgrenzen – also die maximale Höhe des Monatseinkommen, bis zu der Sozialbeiträge abgezogen werden – werden jährlich angepasst.
In der gesetzlichen Renten- und in der Arbeitslosenversicherung werden künftig bis zu einem Monatseinkommen von 6.900 Euro (West) oder 6.450 Euro (Ost) Versicherungsbeiträge fällig. Bisher lag die Grenze bei 6.700 Euro in den alten sowie 6.150 Euro in den neuen Ländern.
Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung steigt zu Jahresbeginn auf bundeseinheitlich 4.687,50 Euro. Bisher lag sie bei 4.537,50 Euro.
Quelle: dpa