Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (FKG)Hausärzte fordern “handwerkliches” Nachbessern

In seiner letzten Sitzung des Jahres hat sich der Gesundheitsausschuss des Bundestags dem umstrittenen Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (FKG) gewidmet. Die Sachverständigen in Berlin warnten auch vor einer Gefahr für die Selektivverträge.

Blick in den Gesundheitsausschuss (Archivbild): Im Dezember wurden Sachverständige zum FKG befragt.

Berlin. In einem für Hausärzte äußerst relevanten Punkt könnte das Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (FKG) noch einmal überarbeitet werden. Zumindest haben dies bei der Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss am Mittwochnachmittag (18. Dezember) zahlreiche Sachverständige gefordert. Das Verbot von Verträgen, bei denen bestimmte Diagnosen als Voraussetzung für die Vergütung vorgesehen sind, erntete dabei teils deutliche Kritik.

Die entsprechende Formulierung im Gesetz sei „sehr unglücklich“ und müsse handwerklich verbessert werden, betonte Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbands, vor den Abgeordneten. Diagnosen seien das Handwerkszeug der Ärzte. Es gehe daher um eine präzisere Darstellung: keine Vergütung für Diagnosen, sondern für Leistungen. Kassenwettbewerbselemente dürften nicht auf die Versorgung Einfluss nehmen, mahnte Weigeldt. Bereits im Vorfeld der Anhörung hatte der Hausärzteverband vor den Risiken für innovative Versorgungsmodelle gewarnt, würde der entsprechende Passus im Gesetzentwurf verbleiben.

“Wir brauchen keine Klarstellung”

Zur Erinnerung: Ausgangspunkt ist der Streit der Krankenkassen untereinander um Zuweisungen aus dem Risikostrukturausgleich (RSA). In diesem Zusammenhang waren immer wieder Manipulationsvorwürfe laut geworden. Jedoch liegen für das sogenannte Upcoding – also Manipulationen bei der Vergabe von Diagnosen – bislang keine Nachweise vor. Mit dem Verbot der sogenannten Betreuungsstrukturverträge im Heil- und Hilfsmittelgesetz (HHVG) hatte der Gesetzgeber bereits gegen das Prinzip „Geld gegen Diagnosen“ gegengesteuert.

Sowohl für den Deutschen Hausärzteverband als auch für andere Sachverständige sind diese bislang unternommenen Schritte ausreichend, wurde während der Anhörung einmal mehr deutlich. So erinnerte auch Dr. Werner Baumgärtner für MEDI Geno Deutschland an die bereits unternommenen Anpassungen und nachweislichen Erfolge der Selektivverträge. „Wir brauchen keine Klarstellung“, betonte Baumgärtner am Mittwoch.

Feilen an der Formulierung

Keine Gefahr für HZV-Verträge hingegen haben in der Anhörung der Vorstand des BKK Dachverbands Franz Knieps sowie die vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner gesehen. Die Ersatzkassen hätten seit dem HHVG ihre Verträge umgestaltet, sagte sie. Knieps kritisierte darüber hinaus die unterschiedliche Aufsichtspraxis bei der Genehmigung dieser Verträge, bei der sich Bundesversicherungsamt (BVA) und Länderaufsicht widersprächen.

Der GKV-Spitzenverband regte nach den Worten der Vorstandsvorsitzenden Dr. Doris Pfeiffer an, dass der Passus der Gesetzesbegründung in das Gesetz übernommen werde: die „unverzichtbare Erlaubnis, Versorgungsverträge aus medizinischen Gründen nur Patientengruppen mit bestimmten Krankheiten anzubieten“. Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), schloss sich der Forderung an; SPD-Gesundheitspolitikerin Sabine Dittmar äußerte Zustimmung in Form deutlichen Nickens.

Beratungen gehen wohl im Januar weiter

Die rund dreistündige Aussprache zum FKG und den vorliegenden Änderungsanträgen war die letzte öffentliche Anhörung 2019 im Gesundheitsausschuss. Bereits eine Woche zuvor hatte im Bundestag die erste Lesung angestanden; in Berlin wird von einer zügigen Fortsetzung der parlamentarischen Beratungen im Januar ausgegangen. Dann wird sich zeigen, welche der umstrittenen Punkte noch nachgebessert werden. Bereits nach dem Vorlegen des Referentenentwurfs hatte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kräftig gefeilt und unter anderem die ursprünglich geplante Öffnung der AOKen gestrichen.

Doch auch in vorliegender Form des Gesetzentwurfs erntet das FKG noch deutliche Kritik sowohl von Ärzten als auch Kassen. So erhitzte – neben der Diskussion um die Verknüpfung von Diagnosen und Vergütungen – die Einrichtung eines Lenkungs- und Koordinierungsausschusses beim GKV-Spitzenverband die Gemüter von Sachverständigen der Kassen und ihrer Verbände.

Der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, Erwin Rüddel (CDU), verwies am Mittwoch auf die große Bedeutung des geplanten Gesetzes: Mit der Reform des Morbi-RSA soll der Finanzausgleich zwischen den Krankenkassen zielgenauer ausgestaltet werden. Wettbewerbsverzerrungen gilt es, weiter zu verhindern.

Anträge sagen Lieferengpässen den Kampf an

Zustimmung für das „Gesamtpaket“ gab es unter anderem von Barmer-Chef Prof. Christoph Straub. Der Entwurf setze die „richtigen Impulse“, mit der geplanten Regionalkomponente würden die Finanzen zielgenauer dorthin fließen, wo sie notwendig seien. Gegenwärtig würden die Deckungsbeiträge der Kassen weit auseinanderliegen wegen regionaler Unterschiede, was zu Monopolbildungen innerhalb der Kassenlandschaft führe. Die jetzt geplante Systematik stelle sicher, dass die Vergütung dort ankomme, wo auch die Versorgung stattfinde.

Bei den Änderungsanträgen ging es vor allem um die Maßnahmen gegen Lieferengpässe bei Arzneimitteln. Die meisten Fragen bezogen sich auf den Vorschlag, bei Rabattverträgen die Zuschläge verpflichtend an mehrere Anbieter zu vergeben. Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD hatten sich in eigenen Positionspapieren dafür ausgesprochen. Mehrere Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen lehnten eine solche Verpflichtung jedoch ab.

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