Berlin. Die Weiterbildungen von angehenden Allgemeinmedizinern und Internisten mit hausärztlichem Schwerpunkt müssen stärker verschmelzen. Das haben Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbands, und Anke-Richter Scheer, Vorsitzende des Hausärzteverbands Westfalen-Lippe, zum Auftakt des 40. Deutschen Hausärztetags bei einer gemeinsamen Pressekonferenz betont. Dazu gehöre etwa, dass Weiterbildungsabschnitte in der Allgemeinmedizin auch für angehende Internisten anerkannt werden sollten, betonte Richter-Scheer, die selbst hausärztlich tätige Internistin ist. „Es kann nicht sein, dass hausärztlich tätige Internisten ihren Facharztabschluss machen, ohne jemals eine Hausarztpraxis von innen gesehen zu haben“, betonte Weigeldt ergänzend.
Mehr Gewicht im Vorstand
Das Plädoyer gewinnt insbesondere vor der am Freitag (27. September) stattfindenden turnusmäßigen Wahl des Bundesvorstands des Deutschen Hausärzteverbands an Bedeutung. Denn für diese gelten neue Regularien: Die Delegierten hatten im Frühjahr dafür gestimmt, dass in den Geschäftsführenden Vorstand in Zukunft – neben mehr weiblichen Vertreterinnen – ein hausärztlicher Internist zu wählen ist. „Wird kein hausärztlicher Internist (…) gewählt, hat der Geschäftsführende Vorstand einen hausärztlichen Internisten als weiteres Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands zu kooptieren, der Mitglied in einem Mitgliedsverband sein muss“, heißt es dazu in den Statuten. Ziele wie eine stärkere Verzahnung der Weiterbildungen könnten damit künftig an Gewicht gewinnen.
Darüber hinaus gab Weigeldt einen kurzen Ausblick auf ein zentrales Anliegen der Wahl. „Ziel muss es sein, die junge Generation einzubinden und damit einen Generationenwechsel ohne Brüche vorzubereiten“, stellte er in Aussicht. Auch vor den 120 Delegierten betonte er am Nachmittag, dass es nun gelte, eine “Periode des Übergangs” einzuleiten. Diese müsse auch nicht die volle Amtszeit von vier Jahren andauern, so Weigeldt. “Es ist wichtig, dass wir einen gut geordneten und ruhig arbeitenden Verein übergeben.”
Wahlvorschläge vor Ort einzureichen
Wie konkret der neue Vorstand besetzt sein soll, bleibt jedoch weiter offen. Denn: Wahlvorschläge für alle Ämter werden nicht im Vorfeld der Sitzung bekanntgemacht, sondern können – mündlich oder schriftlich – während der Delegiertenversammlung eingereicht werden, nachdem der Wahlleiter den Tagesordnungspunkt aufgerufen hat.