Berlin. Dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in begrenztem Umfang Grippeimpfungen in Apotheken ermöglichen will, stößt beim Deutschen Hausärzteverband auf deutliche Kritik. Zwar hätten Apotheker „wichtige Kompetenzen“. „Das Impfen zählt allerdings nicht dazu und gehört eindeutig in die ärztliche Praxis“, betonte Bundesvorsitzender Ulrich Weigeldt nach der Vorlage eines Referentenentwurfs für ein Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken am Dienstag (9. April).
Demnach sollen Krankenkassen mit Apothekern regionale Modellprojekte für bis zu fünf Jahre vereinbaren können, das Impfpersonal in den Apotheken soll von Ärzten geschult werden müssen, es müssen auch geeignete Räume und die nötige Ausstattung vorhanden sein. Weigeldt erinnert jedoch an die – wenn auch seltenen – Nebenwirkungen: Allergische Reaktionen etwa seien nie ganz auszuschließen. „Aus diesem Grund sollten Impfungen immer in einer Umgebung stattfinden, in der eine ärztliche Überwachung und notfalls auch Behandlung möglich ist.“ In den Apotheken könnten stattdessen Impfchecks durchgeführt werden.
Ein Rezept, drei Einlösungen
Spahn hatte schon vor einiger Zeit zusätzliche Aufgaben für Apotheken ins Gespräch gebracht, die auch eine flächendeckende Präsenz vor Ort absichern sollen. Angesichts voller Praxis-Wartezimmer seien dafür auch Impfungen vorstellbar, sagte er beim Apothekertag im Herbst. Bereits damals erteilte der Deutsche Hausärzteverband der Idee eine klare Absage.
Daneben sieht der nun vorgelegte Gesetzentwurf Erleichterungen für chronisch Kranke und Medikamenten-Lieferungen per Boten vor. So sollen Kassenpatienten mit schweren chronischen Erkrankungen künftig vom Arzt Verschreibungen bekommen können, mit denen sie ein Medikament bis zu dreimal in der Apotheke abholen können – bis zu ein Jahr lang nach Ausstellen des Rezepts. Dies soll auch die Ärzte entlasten.
Zusätzliche Vergütungen für Apotheken geplant
Vorgesehen ist zudem, Apotheken den Ausbau von Liefer-Angeboten mit Boten zu erleichtern. Sie sollen nicht nur im Einzelfall, sondern regelmäßig möglich sein. Bei rezeptpflichtigen Medikamenten soll pharmazeutisches Personal die Zustellung übernehmen müssen, wenn zunächst keine Verschreibung in der Apotheke vorliegt. Patienten müssen die Verschreibung dann spätestens vorlegen, wenn sie das Medikament bekommen, dabei sollen sie auch beraten werden. Eine Beratung soll zudem auch “im Wege der Telekommunikation aus der Apotheke” möglich sein. Automaten, in denen man Medikamente direkt kaufen kann, sollen außerhalb von Apotheken verboten werden.
Vorgesehen sind in dem Entwurf außerdem zusätzliche Vergütungen der gesetzlichen und privaten Krankenkassen für Apotheken von rund 200 Millionen Euro im Jahr. Dazu gehören unter anderem 40 Millionen Euro mehr für Notdienste und Nachtdienste. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) begrüßte den Entwurf.