Forum PolitikFinale eines Dekaden-Projekts

Mehr als 70 Anträge, ebenso viele Redebeiträge: Zum Schlüsselthema Musterweiterbildungsordnung (MWBO) musten die Delegierten des Ärztetags ein volles Programm absolvieren. Am Ende gaben sie mit deutlicher Mehrheit grünes Licht für die Gesamtnovelle der MWBO – nach über sechsstündiger Debatte in Erfurt und jahrelangem Einsatz des Deutschen Hausärzteverbandes vor allem für den Teil der Allgemeinmedizin.

"Wir bringen hier jahrelange Arbeit zu Ende, dafür sollten wir uns Zeit nehmen", betonte auch Prof. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK). Seit gut einem Jahrzehnt beschäftigt sich der Ärztetag mit dem Thema, seit 2011 arbeiten die BÄK-Gremien unter Dr. Franz Bartmann an einer grundlegenden Novellierung.

Die MWBO richtet sich demnach künftig an Facharzt-Kompetenzen aus, statt auf starren Zeiten und Zahlen zu bestehen (mehr dazu: hausarzt.link/Vgfnh). Um diese abzubilden, soll ein bundesweit einheitliches elektronisches Logbuch eingeführt werden. Die Weiterbildungszeit in der Allgemeinmedizin soll insgesamt 60 Monate umfassen, davon müssen 24 Monate in der Praxis eines Allgemeinmediziners absolviert werden. Der Hausärzteverband hatte sich immer wieder dafür eingesetzt, dass die Kompetenzen eines Facharztes für Allgemeinmedizin auch in einer allgemeinärztlichen Praxis vermittelt werden – getreu dem Motto "Wo Allgemeinmedizin draufsteht, muss auch Allgemeinmedizin drin sein". Auf der Allgemeinmedizin liegt damit ein starker Fokus, gleichzeitig können mit einem Wahlblock eigene Interessen der jungen Hausärzte berücksichtigt werden (mehr: hausarzt.link/rL4cA) sowie in der Talk-Runde MWBO, siehe Video-Tipp).

Das Gespräch mit Berufsverbänden, Fachgesellschaften, aber auch Landesärztekammern habe einen Großteil der Arbeit der vergangenen Monate dargestellt, berichtete Bartmann in Erfurt.

Wie wichtig gerade das Engagement der Kammern ist, zeigt auch der Blick in die Zukunft. Denn damit das Dekaden-Projekt MWBO in der Fläche ankommt, sind sie am Zug: Die Landesärztekammern müssen die Novelle umsetzen, damit die Regelungen in die Heilberufsgesetze der Länder übernommen werden. Tun sie dies nicht, "stellt sich die Frage, was ein solcher Beschluss überhaupt wert ist", mahnt Hausärzte-Chef Ulrich Weigeldt. "Das kann die BÄK eigentlich nicht akzeptieren. Sie muss dafür sorgen, dass es keinen Flickenteppich aus Vorschriften gibt."

Als nächster Schritt jedoch müssen die BÄK-Gremien zunächst mit Verbänden und Fachgesellschaften die Inhalte der Zusatzweiterbildungen füllen. Bereits entschieden wurde in Erfurt über den Erhalt oder die Abschaffung von 68 Zusatzbezeichnungen, davon 21 neue. Das Gros erhielt die rote Karte: So wurden etwa Lymphologie, Osteopathische Medizin und Sexualmedizin abgelehnt. Die Phlebologie hat es mit 124:82 Stimmen geschafft, Zusatzweiterbildung zu bleiben.

Bis zum nächsten Ärztetag in Münster soll mit einem externen Unternehmen außerdem ein elektronisches Logbuch entwickelt werden.

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