Hausärzte als zentrale Lotsen, eine Stärkung der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV), neue Kriterien in der Bedarfsplanung: Mit seinem fast 800 Seiten starken Gutachten hat der Sachverständigenrat für das Gesundheitswesen im Juli umfassende Reformvorschläge veröffentlicht.
“Wir sehen die Notwendigkeit, Patienten besser durch das sehr komplexe Gesundheitssystem zu lotsen”, erklärte Rats-Chef Prof. Ferdinand Gerlach nach der Übergabe des Gutachtens an Staatssekretär Lutz Stroppe. “Diese Rolle sollten primär – im Rahmen eines gestuften Versorgungssystems – entsprechend qualifizierte Hausärzte übernehmen.”
Die Hausärzte selbst sehen in dem Gutachten “richtige und wichtige Impulse”. “Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Sachverständigenrat sich für eine Stärkung der Verträge zur HZV ausspricht”, erklärte Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes. So sollen Kassen ihren an der HZV teilnehmenden Versicherten einen Bonus zahlen. “Das wäre ein großer Schritt in die richtige Richtung”, meint Weigeldt. Sein Verband setzt sich seit Langem für einen solchen Anreiz ein.
Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) lobte die “aus Sicht der Allgemeinmedizin wichtige Erkenntnis”, dass Patienten stärker durch das System gelotst werden müssen.
Gleichwohl erinnerte Hausärzte-Chef Weigeldt an begrenzte Ressourcen, wenn Hausärzte etwa verstärkt in den angedachten Integrierten Notfallzentren tätig werden sollen. Man müsse aufpassen, dass Hausärzte “nicht einfach mit immer mehr Arbeit überschüttet werden”. “Deswegen braucht es neben der Modernisierung der Strukturen massive Investitionen in den hausärztlichen Nachwuchs”, so Weigeldt.
Für diesen – ebenso wie für Praxisabgeber – dürfte vor allem der Passus zur Bedarfsplanung interessant sein. Diese sollte sich aus Sicht des Rats weniger an der Zahl der Ärzte, sondern am tatsächlichen Angebot und den Arbeitsstunden orientieren. Es müsse unterbunden werden, dass Praxen in begehrten Gebieten teils zu weit überzogenen Preisen an Nachfolger verkauft werden. Dazu sollten etwa die gezahlten Preise erfasst und regional ausgewertet werden. “Außerdem sollte eine zeitliche Limitierung der vertragsärztlichen Zulassung erfolgen”, heißt es im Gutachten.
Für medizinische Versorgungszentren und Berufsausübungsgemeinschaften werden 30 Jahre genannt, bei einzelnen Vertragsärzten “bis zur Beendigung ihrer vertragsärztlichen Tätigkeit”. Gleichzeitig sollten Nachbesetzungen dort, wo sich ein Mangel abzeichnet, fünf Jahre vor der Praxisaufgabe geklärt werden. Als Anreiz für dünn besiedelte Regionen könnten Zuschläge von bis zu 50 Prozent auf die Vergütung dienen.