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SterbehilfeBfArM soll Anträge auf Suizid-Mittel ablehnen

In Extremfällen kann das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Schwerkranken Zugang zu einer tödlichen Dosis Betäubungsmittel gewähren, sagt das Bundesverwaltungsgericht. Das Bundesgesundheitsministerium sieht dies anders und weist die Behörde in die Schranken.

BtM-Rezepte: Verschreibungen zum Suizid soll es laut BMG nicht geben

Berlin. Schwer kranke Patienten in Deutschland sollen nicht mit staatlicher Erlaubnis an Medikamente für eine Selbsttötung kommen können. Zu diesem Zweck hat das Bundesgesundheitsministerium das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgefordert, solche Anträge von Bürgern abzulehnen.

“Es kann nicht Aufgabe des Staates sein, Selbsttötungshandlungen durch die behördliche, verwaltungsaktmäßige Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb des konkreten Suizidmittels aktiv zu unterstützen”, heißt es in einem Schreiben von Staatssekretär Lutz Stroppe an die Behörde.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte im vergangenen Jahr entschieden, dass es für sterbewillige Patienten in Extremfällen einen Zugang zu einer tödlichen Dosis Betäubungsmittel für einen Suizid geben kann. Schwer kranke Menschen hätten gemäß Grundgesetz das Recht zu entscheiden, wie und wann sie aus dem Leben scheiden wollen.

Das Ministerium argumentiert nun, eine Kauferlaubnis mit dieser Intention sei gerade nicht mit dem Zweck des Betäubungsmittelgesetzes vereinbar, die notwendige medizinische Versorgung sicherzustellen. Dies würde bedeuten, dass die Beendigung des Lebens als therapeutischen Zwecken dienend angesehen würde. “Eine Selbsttötung kann jedoch keine Therapie sein”, heißt es in dem Schreiben an das Bundesinstitut, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Seit März 2017 sind 104 Anträge beim BfArM eingegangen.

Quelle: dpa

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