Berlin. Zum stärkeren Schutz vor Masern kommt im neuen Jahr eine Impfpflicht für alle nach 1970 geborenen Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen ebenso wie Kinder und Angestellte in Kitas und Schulen sowie Gemeinschaftseinrichtungen wie Flüchtlingsunterkünften. Der Bundestag beschloss am Donnerstag (14. November) mit klarer Mehrheit ein Gesetz von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), das zum 1. März 2020 in Kraft treten soll. Für Kinder, die schon zur Kita oder in die Schule gehen, wird der Stichtag 31. Juli 2021 für die neue Nachweispflicht gelten. Bereits Mitte Juli hatte das Bundeskabinett dem Gesetzentwurf zugestimmt.
Generell gilt: Pflicht wird der Impf-Nachweis, es geht nicht um Zwangs-Impfungen gegen den Willen von Betroffenen. Ausnahmen gelten beispielsweise für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können – nach Vorlage eines entsprechenden Attests.
Verantwortliche Stelle für die Einhaltung der Impfpflicht ist im Medizinbereich jeweils die „Leitung“ der medizinischen Einrichtung. Angestellte Ärzte müssen demnach ihren Arbeitgebern – also der Klinikleitung oder dem Praxischef – gegenüber nachweisen, dass sie geimpft sind. Praxisinhaber selbst müssen diesen Nachweis nicht aktiv erbringen, sagen Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Ministerium auf Nachfrage von „Der Hausarzt“. Aber: Die Gesundheitsämter als „Kontrolleure“ der Masern-Impfpflicht können den Nachweis jederzeit von ihnen verlangen.
Liegt der Nachweis nicht vor, drohen – als Höchststrafe, etwa bei konsequenter Verweigerung – bis zu 2500 Euro Bußgeld. Laut Bundesgesundheitsministerium richten sich die Strafen explizit gegen beide Seiten – also sowohl gegen den Praxisinhaber, der Teammitglieder trotz fehlendem Nachweis nicht meldet, als auch gegen den Impfverweigerer selbst.
Erste Imfpflicht seit 1874
In Westdeutschland kommt nun die erste Impfpflicht seit einer von 1874 gegen Pocken, wie Spahn im Bundestag erläuterte. Er verwies darauf, dass es in der DDR seit 1970 eine Masern-Impfpflicht gab. In namentlicher Abstimmung votierten nun 459 Abgeordnete für die neue Impfpflicht, 89 lehnten sie ab, 105 enthielten sich.
Spahn verteidigte die Impfpflicht, über die seit Jahren gestritten wird: “Wenn jemand hier niest, der Masern hat, ist bis zu zwei Stunden danach durch die Tröpfchen in diesem Raum noch Ansteckungsgefahr”, rief er am Donnerstag in den Plenarsaal. Es gehe um besseren Schutz für die Schwächsten in der Gesellschaft. SPD-Fraktionsvize Bärbel Bas sprach von einem “Akt der Solidarität” für Menschen, die sich nicht impfen lassen könnten, weil sie zu jung oder wegen chronischer Krankheiten zu schwach seien.
Wiederholungsrezept an Maserngesetz “drangepackt”
Um die Impflicht umzusetzen, dürfen künftig alle Ärzte impfen, also beispielsweise auch Kinderärzte die Großeltern und Frauenärzte den Partner. Außerdem sollen freiwillige Reihenimpfungen in Schulen erleichtert werden.
In einem sogenannten “Omnibus-Verfahren” wurden an das Masernschutzgesetz auf der Zielgeraden noch weitere Regelungen gepackt. So sollen Opfer von Vergewaltigungen eine “vertrauliche Spurensicherung” mit Untersuchungen etwa auf Sperma, K.o.-Tropfen oder Alkohol künftig bundesweit von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt bekommen. Um Jugendliche stärker vor unnötigen Schönheitsoperationen zu bewahren, wird Werbung verboten, die sich an sie richtet – auch online.
Eine Neuregelung, die vom Bundestag mit durchgewunken wurde, ist besonders für Hausärzte relevant: Wenn Patienten regelmäßig ein bestimmtes Arzneimittel brauchen, können Ärzte künftig ein “Wiederholungsrezept” ausstellen – damit kann ein Mittel bis zu dreimal wiederholt in der Apotheke abgeholt werden. Ursprünglich sollte die vor allem für chronisch kranke Patienten relevante Änderung mit dem Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken kommen.
Mit Material von dpa